Drucksache 18/12850

– 320 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

lem Waffenhandel oder Verstöße gegen Embargoregelungen. Auch ein einzelner Mitarbeiter eines Unternehmens kann in den Fokus geraten, wenn es sich beispielsweise
um einen Terrorverdächtigen handelt.“1166
Der Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, KlausDieter Fritsche,1167 hat den Begriff „Wirtschaftsspionage“ in seiner Vernehmung durch den Ausschuss wie
folgt umschrieben:
„Wir haben keinen unbestimmten Rechtsbegriff, den wir mit dem Begriff ‚Wirtschaftsspionage‘ belegen können. Aber für mich ist die Begrifflichkeit auch aus dem
Bereich der Spionageabwehr natürlich mit der einzigen Definition erklärbar, die wir
haben, nämlich die Abgrenzung zwischen dem Begriff ‚Wirtschaftsspionage‘ - - zum
Begriff ‚Konkurrenzspionage‘. Das ist die Begrifflichkeit, die gültig ist.1168
Er hat dies dahingehend präzisiert, „Wirtschaftsspionage“ bedeute
„Angriffe, um Know-how abzuziehen und daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen im Bereich staatlicher Strukturen, also durch ausländische Nachrichtendienste,
während ‚Konkurrenzspionage‘ in der Abgrenzung dazu meint: durch Privatdetektive,
dass eben die eine Firma die andere Firma aufklärt, um dort an die Pläne und an die
Blaupausen zu kommen, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Das ist die
einzige Definition, die existiert.“1169
Günter Heiß, Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, hat dem Ausschuss als Zeuge dargelegt, „Wirtschaftsspionage“ bedeute in der Definition des Bundeskanzleramtes, dass ein anderer Nachrichtendienst oder eine
andere staatliche Institution geistiges Eigentum aus der Wirtschaft abziehe zugunsten der eigenen Wirtschaft:
„Das heißt also: immer dieses ‚pro domo‘, für eigene Betriebe.“1170
Auf Nachfrage hat der Zeuge Heiß bestätigt, dass nach der von ihm gegebenen Definition Wirtschaftsspionage nur dann vorläge, wenn die NSA beispielsweise (eine europäische Firma) wie Airbus ausspioniere und
nachher die Daten (an den amerikanischen Konkurrenten Boeing) weitergebe, damit Boeing einen Wettbewerbsvorteil erhalte.1171
Wenn die NSA ein europäisches Unternehmen ausspioniere, sei dies
„sicherlich auch nicht vollkommen okay. Das würde möglicherweise gegen den partnerschaftlichen Geist verstoßen oder die transatlantische Freundschaft nicht unbedingt

1166)
1167)
1168)
1169)
1170)
1171)

Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 97.
Klaus-Dieter Fritsche war von Dezember 2005 bis Dezember 2009 Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt und von Dezember
2009 bis 14. August 2013 der für Sicherheit zuständige Staatssekretär im Bundesministerium des Innern; seit Januar 2014 ist er
Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes.
Fritsche, Protokoll-Nr. 55 I, S. 24.
Fritsche, Protokoll-Nr. 55 I, S. 24.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 21.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 21.

Select target paragraph3