Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

dafür gemacht, weil wir klären wollten: Ist die Zahl plausibel, und könnten das die
Metadaten sein, die wir in [geschwärzt] erfassen? - Und genau das ist es: in
[geschwärzt] und in Krisenregionen. Die Zählung – wenn Sie gucken -: Das ist auch
etwa diese Größenordnung. Die Zahlen schwanken. Es sind nicht genau - - ich weiß
jetzt nicht, wie viele es genau waren; 500x Millionen. Da sind es jetzt – was haben Sie
gesagt: [geschwärzt] Millionen?“1063
Der Präsident des BND in den Jahren 2005 bis 2011, Ernst Uhrlau, hat im Rahmen seiner Zeugenvernehmung ausgesagt:
„Wenn ich im Zusammenhang mit den Snowden-Berichterstattungen diesen vermeintlich so hohen Bestand an Grundrechtseingriffen - 500 Millionen oder so, was dort in
Bad Aibling runtergekommen ist - - dann sind das Statusmeldungen, Bewegungsmeldungen wahrscheinlich auch und nicht nur Inhalte. Damit bekomme ich ein großes
Datengerüst zu einer sich bewegenden Person, die über Satellit kommuniziert aus den
Erfassungsgebieten, ob das Afghanistan oder Pakistan gewesen ist. Das heißt, sich
bewegende Telefonierende über Satellitentelefon in Richtung Europa haben dann eben
mehr Datenmengen als wenn sie einfach nur eine Information, ja, lokal stabil absenden.“1064
Im Verlauf der Beweisaufnahme zu diesem Themenkomplex haben sich zahlreiche Fragen zu Begriffsdefinitionen wie beispielsweise Metadatum, Inhaltsdatum, Rohdatum oder G 10-Datum1065 ergeben. Zu Metadaten und ihrer technisch bedingten, zahlenmäßigen Größenordnung hat der Zeuge R. U. an einem Beispiel
erklärt:
„Metadaten können sein - es gibt eine Vielzahl von Metadaten -: Wenn man zum Beispiel an einem Computer einen Internetaufruf von amazon.de macht und man zufällig
so eine Strecke erfassen würde, dann werden da Metadaten übertragen, wenn der
Browser zum Beispiel eben mit dem Server spricht. Bei dem Aufruf von so einer Seite
werden - nur als Beispiel - schon über 100 Metadaten erzeugt.“1066
Der Ausschuss hat zur Frage der Definition dieser Daten neben der Vernehmung von Zeugen1067 auch Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und ausgewertet.1068 Insbesondere zur Arbeitsweise des BND in
Bad Aibling hat der Ausschuss umfassend Beweis erhoben. Die entsprechenden Feststellungen des Ausschusses sind unter F. III. dargestellt.

1063)
1064)
1065)
1066)
1067)
1068)

W. K., Protokoll-Nr. 22 III – Auszug offen, S. 40.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 35 f.
Protokoll-Nr. 18 I, S. 7 ff.
R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 21.
Bspw. T. B., Protokoll-Nr. 18 I, S. 7 ff.; R. S., Protokoll-Nr. 37 I, S. 56.
Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm und Dr. Böhme, MAT A SV-19a; schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Graulich, MAT A SV-19b; schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Kranzlmüller, MAT A SV-19b/1.

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