Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Initiative schilderte dem Ausschuss, das Interesse an den Snowden-Enthüllungen in den USA habe sich auf
die Geschäftswelt und außenpolitisch Interessierte beschränkt.854
Zum Verhalten Edward J. Snowdens äußerten sich etliche Gesprächspartner des Ausschusses kritisch. Der
ehemalige NSA-Mitarbeiter Robert M. Lee beanstandete eine einseitige Darstellung in den Snowden-Enthüllungen. Viele der veröffentlichten Dokumente habe Edward J. Snowden selbst nie gesehen und verstanden.
Einige der veröffentlichten Power Point-Darstellungen seien sicherlich erklärungsbedürftig und es müsse
eine öffentliche Debatte darüber geführt werden. Misslich sei jedoch, dass die NSA dazu nicht öffentlich
Stellung nehmen könne. Manches Programm würde dann heute in einem ganz anderen Licht erscheinen.
XKS sei beispielsweise keine Wunderwaffe, sondern allein eine leistungsstarke Suchmaschine, sozusagen
ein Google für Nachrichtendienste. Die Snowden-Enthüllungen hätten außerdem zu einem großen Misstrauen
innerhalb der NSA geführt, weswegen einige Mitarbeiter die NSA inzwischen verlassen hätten.855 Ian Wallace, Stellvertretender Direktor der New America’s Cybersecurity Initiative, vertrat die Auffassung, dass
Edward J. Snowden seine Ziele auch auf anderem Weg als durch die Veröffentlichung von Dokumenten hätte
erreichen können. Die Enthüllungen seien zudem ein Geschenk für China, Russland und den sogenannten
Islamischen Staat. Ferner betonte er, die NSA habe sich immer an die Gesetze gehalten.856 James A. Lewis
vom Strategic Technologies Program zeigte sich verärgert darüber, dass sich die USA wegen der SnowdenEnthüllungen dafür rechtfertigen müssten, dass sie das Gleiche täten wie alle anderen, nur besser.857
c)

Rechtsentwicklung in Folge der Snowden-Enthüllungen

Der Ausschuss hat sich ausführlich damit beschäftigt, wie sich die Rechtsgrundlagen für die Überwachung
durch US-amerikanische Nachrichtendienste nach den Snowden-Enthüllungen weiterentwickelt haben. Besonderes Augenmerk hat der Ausschuss darauf gelegt, inwieweit nunmehr engere rechtliche Grenzen für die
nachrichtendienstlichen Überwachungstätigkeiten gelten. Diesbezügliche Erkenntnisse hat der Ausschuss einerseits aus den von ihm dazu beauftragten Sachverständigengutachten, andererseits im Rahmen der Delegationsreise in die USA gewonnen. Wie bereits erwähnt [siehe die Einleitung zu A.II.1.b)], hat der Ausschuss
einige der im Rahmen der Delegationsreise getroffenen Gesprächspartner als Sachverständige gewinnen können.
aa)

Verfassungsrechtliche Entwicklungen

Seit Beginn der Snowden-Enthüllungen befassten sich mehrere US-Gerichte mit der Frage, ob die von der
NSA betriebene massenhafte Erfassung von Telefoniemetadaten (bulk telephone metadata program) den
Vierten Verfassungszusatz verletzt.858 Dabei gelangten sie zu unterschiedlichen Bewertungen:
Unter Bezugnahme auf die bereits erörterte Rechtsprechung des United States Supreme Court aus dem Jahr
1979 („Smith v. Maryland“) [siehe dazu A.II.1.a)aa)aaa)] vertrat ein New Yorker Bezirksgericht, der United

854)
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Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Bericht vom 6. Juli 2016 über die Delegationsreise des Ausschusses in die USA.
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Miller, MAT A SV-3/2, S 21 f.

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