Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die in der kommenden Sitzungswoche vorgesehene Behandlung des Abschlussberichts im Plenum erfordert angesichts der geschäftsordnungsrechtlichen Fristen die
unverzügliche Abgabe des Berichts an das Parlamentssekretariat. Ihre Weigerung, den
Bericht zu unterschreiben, macht Ihre Abberufung als Berichterstatter erforderlich, um
eine noch fristgerechte Vorlage des Berichts sicherzustellen."
In die Vorabfassung des Abschlussberichts auf Bundestagsdrucksache 18/12850 ist das gemeinsame Sondervotum der Oppositionsfraktionen sodann mit Schwärzungen aufgenommen worden, die das Ausschusssekretariat in entsprechender Anwendung der Ziffer 7. des Beschlusses 16 zum Verfahren sowie im Hinblick auf
das noch zu gewährende rechtliche Gehör vorgenommen hat.