Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Der Abg. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat mitgeteilt, Voraussetzung für weitere
Verhandlungen sei die Aufhebung des Beschlusses 16 zum Verfahren. Er bezweifle, dass die vom Ausschussvorsitzenden angeführten Gründe die erfolgte Einstufung des gemeinsamen Sondervotums der Oppositionsfraktionen rechtfertigten. In diesem habe „nie etwas Geheimes“ gestanden.485
Daraufhin hat der Ausschussvorsitzende angeregt, gemeinsam zu diskutieren, wie man die notwendigen Verfahrensbeschlüsse so fassen könne, dass alle Fraktionen damit zufrieden seien.486 Die Abg. Nina Warken
(CDU/CSU) hat ausgeführt, das gemeinsame Sondervotum der Oppositionsfraktionen weise aus ihrer Sicht
offensichtlich geheimhaltungsbedürftige Inhalte auf. Sie habe aber auch Verständnis für die Sorge, dass das
gemeinsame Sondervotum nicht in die elektronische Vorabfassung des Abschlussberichts aufgenommen
werde. Das Ausschusssekretariat habe allerdings in Zusammenarbeit mit der Arbeitsebene der Fraktionen
eine Fassung des Textes erarbeitet, die veröffentlichungsfähig sei.487 Der Abg. Dr. Jens Zimmermann (SPD)
hat betont, alle Seiten seien willig, eine Lösung zu finden. Man könne über die Sinnhaftigkeit von Einstufungen diskutieren, nicht aber politisch debattieren, was als GEHEIM eingestuft sei und was nicht. Es bestehe
die Möglichkeit, dass die Opposition den als veröffentlichungsfähig erarbeiteten Text erneut einbringe, wenn
es ihr insoweit um eine Formalie gehe.488
Die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) hat im Namen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, den in der 134. Ausschusssitzung gefassten Beschluss 16 zum Verfahren
aufzuheben und dahingehend neu zu fassen, dass das Verfahren zum gemeinsamen Sondervotum der Oppositionsfraktionen neu geregelt werde. Bestandteil der Neuregelung müsse sein, das gemeinsame Sondervotum
lediglich als VS-NfD einzustufen.489 Diesen Antrag hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.490
Nachdem die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen, die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) und der
Abg. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die Beschlussempfehlung und den Bericht
des Ausschusses auch bis zum Nachmittag des 23. Juni 2017 nicht unterzeichnet hatten, hat der Ausschussvorsitzende sie mit Schreiben vom 23. Juni 2017 unter Berufung auf § 65 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abberufen. Zur Begründung lautet es dort:
„Ihre Abberufung [als Berichterstatter/ -in] ist in Anknüpfung an die Auslegungsentscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Nr. 16/03 vom 19. Oktober 2006 dringend geboten, da der 1. Untersuchungsausschuss
dem Deutschen Bundestag gemäß § 33 Absatz 1 PUAG einen schriftlichen Bericht zu
erstatten hat, zu dem Sie Ihre Unterschrift verweigern.

485)
486)
487)
488)
489)
490)

Dr. von Notz, Protokoll-Nr. 135, S. 4.
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 135, S. 4.
Warken, Protokoll-Nr. 135, S. 4.
Dr. Zimmermann, Protokoll-Nr. 135, S. 4.
Renner, Protokoll-Nr. 135, S. 5.
Protokoll-Nr. 135, S. 5.

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