Drucksache 18/12850

– 1692 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der von der Großen Koalition installierte Ständige Bevollmächtigte für das PKGr führt im Ergebnis dazu,
dass den Mitgliedern künftig noch weniger konkrete Informationen, sondern im Interesse der Bundesregierung und der Dienste dem PKGr mehr oder weniger gefilterte Berichte vorgelegt werden. DIE LINKE. hat
das Konstrukt von Anfang an entschieden abgelehnt und immer befürchtet, dass der sogenannte Ständige
Bevollmächtigte künftig als eine Art Filter zwischen Bundesregierung und Parlament fungiert. Er entscheidet
in der Endkonsequenz, welche Informationen die gewählten Abgeordneten erhalten und welche nicht. Im
Untersuchungsbericht zum Fall Amri hat sich das ganz deutlich gezeigt. Daher ergibt sich die Frage, wer
denn nun in Zukunft die Geheimdienste wirklich kontrollieren soll? Die gewählten Abgeordneten oder ein
von der Regierungskoalition eingesetzter Beamter als sogenannter Ständiger Bevollmächtigter? Als die Änderung des PKGr-Gesetzes gegen die Stimmen der Opposition beschlossen wurde, hieß es noch, der Ständige
Bevollmächtigte würde mit seinen Mitarbeiter_innen als Hilfsorgan dem Kontrollgremium zuarbeiten, das
selbstverständlich weiterhin die Hoheit über die Kontrolle und sämtliche Bewertungen einzelner Vorgänge
innehabe. Diese Aussagen wurden nun schon beim ersten Fall ad absurdum geführt. Es gibt keine vollständige Zuarbeit für die gewählten Abgeordneten, die zudem an den zahlreichen Befragungen von Beteiligten
nicht mitwirken konnten. Vielmehr wurde ein eigener Bericht des Ständigen Bevollmächtigten, der nicht nur
eine Sachverhaltsdarstellung, sondern zu Hauf auch subjektive und die tatsächlichen Abläufe teilweise völlig
beschönigenden Bewertungen hochbrisanter politischer Vorgänge enthält, die einem leitenden Beamten, der
zuvor im Bundesinnenministerium tätig war, dem auch der Verfassungsschutz untersteht, schlichtweg nicht
zustehen. Jetzt bewahrheitet sich leider all das, was wir als DIE LINKE. bei Beschlussfassung des neuen
PKGr-Gesetzes befürchtet haben: Ein von der Koalition ausgewählter ehemaliger Ministerialbeamter bewertet in der Endkonsequenz die Arbeit seines früheren Chefs. Dass das auch nicht halbwegs objektiv erfolgen
kann, liegt auf der Hand und hat sich nun auch bestätigt. Die Bewertung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Arbeit der Geheimdienste obliegt in erster Linie dem Parlament, also dem Plenum, dem Innenund Rechtsausschuss, dem Kontrollgremium und - falls erforderlich - auch einem Untersuchungsausschuss,
also in jedem Fall den gewählten Abgeordneten. Der/die Ständige Bevollmächtigte und seine/ihre Mitarbeiter_innen sind Dienstleistende für das Kontrollgremium, nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Darauf
ist der Aufgabenbereich des/der Ständigen Bevollmächtigten zu begrenzen.
3.

Datenschutz

Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss aus dem Dunstkreis der deutschen
Inlands- und Auslandgeheimdienste heraustreten. Hervorgegangen aus der geheimen Dienststelle „Zentralstelle für das Chiffrierwesen“ des BND ist die Bundesbörde heute dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern untergeordnet. Es ist geboten, die Behörde in eine tatsächlich unabhängige und neutrale
Stelle für Fragen zur IT -Sicherheit in der Informationsgesellschaft zu überführen und sie dem Zugriff des
Innenministeriums zu entziehen. Das Vertrauensproblem der für Cyberabwehr zuständigen Einrichtung kann
nur gelöst werden, wenn die intensive Zusammenarbeit mit BfV, BND und MAD national via Cyber-Abwehrzentrum oder international in der Kooperation mit der NSA durchbrochen wird. Gerade die Kritikalität
der bei der Behörde auflaufenden Informationen über Sicherheitslücken und -strukturen sowie der Umgang

Select target paragraph3