Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1653 –
Drucksache 18/12850
„Also, alle Daten aus Nahost und Afrika laufen über Ramstein, über das Relais. Alles,
was mit Drohneneinsätzen zu tun hat, diese Daten laufen über Ramstein.“8894
Bryant betonte mehrfach die technische Bedeutung der Militärbasis als „Glied in der Kette“8895 der „Remote
Split Operations“:
„Alle Daten – jedes einzelne Bit an Daten und Infomationen –, die zwischen dem
Fluggerät und der Flugmannschaft übertragen wurden, liefen über die Ramstein Air
Force Base.“8896
Von Ramstein gebe es, so die Darstellung Bryants, eine direkte Glasfaserverbindung zum Pentagon, über die
alle von Drohnen gesammelten Daten in die USA weitergeleitet würden.8897
Einige der von The Intercept veröffentlichen Grafiken zeigen auch eine durchgehende Glasfaserverbindung
zwischen Ramstein und der Creech Air Force Base in Nevada in den USA, wo die Steuerung vieler Drohnenoperationen stattfindet und von der aus Bryant den Großteil seiner Drohneneinsätze flog.
Neben der Satellitenrelais-Station beherbergt Ramstein auch ein sogenanntes „Distributed Ground System“
(DGS) sowie ein sogenanntes „Air and Space Operations Center“ (AOC),8898 in dem Bildanalyst_innen Daten
aufbereiten, die dann wiederum den Entscheidungen für oder gegen einen Waffeneinsatz zu Grunde gelegt
werden.8899
Letzteres ist für Luftoperationen der US-Militärkommandos EUCOM und AFRICOM zuständig.8900 Luftwaffenkommandos wie AFRICOM, EUCOM und CENTCOM8901 seien eine „Quelle für [...] Einsätze“, so
Bryant.8902
Das DGS ist fester Bestandteil der über Ramstein gesteuerten Drohneneinsätze. Es sei
„(…) eine Bodenstation, die beobachtet – – Die sind diejenigen, die den Video-Feed
ansehen und verteilen“.8903
Die als „Screener“ bezeichneten Bildanalyst_innen im DGS seien für die Auswertung des Video-Feeds verantwortlich, also zum Beispiel für die optische Identifizierung von Zielpersonen.8904 Das DGS in Ramstein
nimmt als eines von weltweit insgesamt fünf solcher Stationen eine Kernrolle im Drohnenprogramm der
USA ein.8905
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Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 65.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 75.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 23.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 73.
Vgl. Zweiter Teil Feststellungen des Untersuchungsausschusses, Teil H, S. 95 ff.
Vgl. Zweiter Teil Feststellungen des Untersuchungsausschusses, Teil H, S. 95 ff.
Vgl. MAT A BMVg-3/1g, Bl. 70(VS-NfD); vgl. Zweiter Teil Feststellungen des Untersuchungsausschusses, Teil H, S. 95 ff.
Regionalkommandos der US-Streitkräfte für Afrika (mit Ausnahme Ägyptens), Europa und Zentralkommando für Nahen Osten,
Ostafrika und Zentralasien.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 62.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 61.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 33.
Bryant, Protokoll-Nr. 67 I, S. 64; vgl. Zweiter Teil Feststellungen des Untersuchungsausschusses, Teil H, S. 7.