Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1633 –

Drucksache 18/12850

Problembewusstsein. Für den Fall, dass BMI und BfV doch informiert wurden, liegt der Verdacht nahe, dort
niemand tätig wurde – warum sonst wäre dem Ausschuss die Einsicht in die Akten verweigert worden. Mit
den Stimmen der Mehrheit wurde selbst die Akteneinsicht über das sogenannte Obleute-Verfahren verhindert, das dazu dient zu überprüfen, ob bestimmte Akten dem Untersuchungsgegenstand unterfallen.8790
Die automatisierte Überwachung sicherheitssensibler Bereichen wie Serverräume durch fremde Nachrichtendienste ermöglicht diesen wesentliche Erkenntnisse: Wann ist Personal in den Serverräumen und wann
sind diese gänzlich ungeschützt, wer hat Zutritt zu Räumen, wie sind die Zugänge gesichert, etc. Auch das
Mitlesen eingegebener Passwörter u.a. ist denkbar.
Auch am letzten hier skizzierten Fall lässt sich die bereits weiter oben gefasste Feststellung noch einmal
erhärten: Wurden der für die Spionageabwehr zuständigen Stelle bewusst Informationen vorenthalten, gab
es an Spionageabwehr offenkundig kein Interesse. Für das Verhalten der Bundesregierung und ihrer „Schutztruppe“8791, der Mehrheit im Ausschuss, gibt es zwei mögliche Erklärungen: Entweder sollte die öffentliche
Untersuchung verhindert werden, oder es besteht gar kein Interesse an der Unterbindung von Spionage in
Deutschland durch die Five Eyes.

8790)
8791)

Beratungsprotokoll-Nr. 119. S. 5.
Vgl. Kapitel II – Einleitung.

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