Drucksache 18/12850

– 1628 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Im Untersuchungsausschuss konnten die angehörten Zeugen nicht schlüssig erläutern, warum bestimmte
Staaten systematisch enger beobachtet werden als andere. Es gab in der jüngste Vergangenheit immer auch
Hinweise auf Spionagetätigkeiten von US-Diensten. Dies hat die politischen Entscheidungsträger_innen
nicht dazu bewogen, das Auftragsprofil der Bundesregierung entsprechend anzupassen. Innenminister Dr.
Thomas de Maizière dazu:
„Es ist nicht zu beanstanden, wenn Aktivitäten von Nachrichtendiensten befreundeter
Staaten in Deutschland mit geringerer Intensität beobachtet werden als Aktivitäten
gegnerischer Nachrichtendienste.“8760
2.

Immer wieder Hinweise auf Spionageaktivitäten von US-Diensten

In Kapitel V. Kooperation des BND mit der NSA: EIKONAL und Bad Aibling wurde bereits ausführlich erörtert, mit welchen Methoden US-Dienste versuchten und vermutlich bis heute versuchen, Informationen
über Ziele zu erhalten, die sich nicht aus den bekannten Zielen der Kooperation wie der Abwehr von Terrorismus, Waffenhandel oder Schutz des eigenen Militärs erklären lassen. EADS, Eurocopter und französischen Behörden gehören zu den bekanntgewordenen Zielen der NSA-Selektoren.8761
Die Zusammenarbeit zwischen BfV und Bundesnachrichtendienst (BND) im Bereich der Spionageabwehr
beschrieb der Zeuge Frank Wingerath auf Nachfrage als „punktuell“8762 und betonte, dass sich der gesetzliche
Auftrag auf die Abwehr der Spionage durch eine fremde Macht beziehe.
„Schon allein daraus geht hervor, dass das, was der BND macht, nicht unser Untersuchungsauftrag sein kann.“8763
Doch auch ohne die konkrete Anlässe wäre Vorsicht geboten gewesen. Die Vorwürfe der (Wirtschafts-)Spionage durch US-Dienste sind keine neuen Erkenntnisse des NSA/BND-Untersuchungsausschusses. Hinweise
dafür gab es bereits in der Vergangenheit. Geändert wurde offenbar wenig.
a)

Hinweise auf Wirtschaftsspionage

Spätestens seit der Veröffentlichung des Echelon-Berichts8764 des Europäischen Parlaments im Juli 2001
musste auch der Bundesregierung und ihren Nachrichtendiensten klar sein, dass die Five-Eyes-Staaten nicht
nur auf der Suche nach Staatsfeinden und Terroristen sind. Unter anderem kam das Europäische Parlament
zu folgenden Erkenntnissen:
–

Es bestehen keine Zweifel daran, dass das Echelon-System zum Abhören privater und wirtschaftlicher
Kommunikation dient.8765

8760)
8761)
8762)
8763)
8764)
8765)

de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 97.
Vgl. hierzu Kapitel V.8 – Verstöße bei Verwendung von NSA-Selektoren.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 7.
Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 55.
Vgl. Echelon-Bericht, MAT A BND-2/2g, auch: Europäisches Parlament, Bericht über die Existenz eines globalen Abhörsystems
für private und wirtschaftliche Kommunikation (Abhörsystem ECHELON) (2001/2098 (INI)), abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A5-2001-0264&format=XML&language=DE
Vgl. Echelon-Bericht, MAT A BND-2/2g, Bl. 176.

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