Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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– 1607 –

Drucksache 18/12850

Transport 2

Ein zweiter Transport galt einer USB-Festplatte mit im Zeitraum vom 7. bis 13. Oktober 2013 aufgespielten
Daten. Laut BfV-Empfangsschein wurde diese am 21. Oktober 2013 in Köln abgesandt und handschriftlich
quittiert in Berlin am 28. Oktober 2013 entgegengenommen.8678 Die Nachweisliste zum Empfangsschein des
BfV weist diesen Transport mit der Taschennummer „554“, Zielort Berlin und Zählerstand „767“ unter dem
Datum „24.10.13“ aus,8679 somit aus unerfindlichen Gründen drei Tage nach dem Absendedatum in Köln
am Montag, dem 21. Oktober 2013.
Von der BND-Unterdienststelle in Bonn wurde eine entsprechende Versandliste, in der die Posttasche unter
der Bezeichnung „[...]8680“ (i.e. der Zählerstand) benannt wird, zur Versendung nach Pullach am „[...]8681“
erstellt und mit dem Datumsstempel „[...]8682“ als ausgehend versehen.8683 In der Versandliste der BNDUnterdienststelle Pullach ist die Sendung unter „[...]8684“ verzeichnet. Sie wurde am „[...]8685“ erstellt, aber
erst am Montag nach dem Wochenende, erkenntlich am Datumseintrag „[...]8686“, als ausgehend versandt.8687
Laut BND-Kurierbuch, darin bezeichnet als „[...]8688“ (i.e. Taschennummer/Zählerstand), wurde sie in Berlin
am selben Tag vom BfV in Empfang genommen.8689

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Empfangsschein des BfV zu einem G 10-Transport im Oktober 2013, MAT A BfV-19, Bl. 1 (VS-NfD).
Nachweisliste des BfV zm Empfangsschein eines G 10-Transports im Oktober 2013, MAT A BfV-19, Bl. 2 (offen).
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Versandliste des BND von Bonn nach Pullach vom 22. Oktober 2013, MAT A BND-56 (Tgb.-Nr. 66/16 – VS-VERTRAULICH),
Bl. 1 (VS-NfD).
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Versandliste des BND von Pullach nach Berlin vom 25. Oktober 2013, MAT A BND-56 (Tgb.-Nr. 66/16 – VS-VERTRAULICH),
Bl. 2 (VS-NfD).
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Kurierbuch des BND zu Übergabe am 28. Oktober 2013, MAT A BND-56 (Tgb.-Nr. 66/16 – VS-VERTRAULICH), Bl. 3 (VSNfD).

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