Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1605 –

Drucksache 18/12850

bzw. die Bundesdatenschutzbeauftragte noch ein Regierungsmitglied wussten von der Vertragszeichnung
mit der NSA, oder dem darauf folgenden Einsatz der Spähsoftware.8666
Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar erklärte, dass er weder über ein Kompensationsgeschäft noch über einen Test mit Echtdaten informiert worden war. Dass das BfV die Spähsoftware überhaupt einsetzt, wurde ihm erst mitgeteilt, als er im Zuge der Snowden-Veröffentlichungen von
sich aus nachfragte. Die Verheimlichung der Nutzung von XKEYSCORE deklarierte er als rechtswidrig.8667
Auch das PKGr wurde nicht hinreichend informiert und musste erst explizit nachfragen. Erst dann, als die
Vorwürfe im Jahr 2013 unübersehbar im Raum standen, erfolgte eine äußerst allgemeine Unterrichtung.
Mitgliedern des PKGr zufolge wäre das Abkommen zwischen Nachrichtendiensten zweifelsfrei ein „Vorgang von besonderer Bedeutung“ i.S.v. § 4 Abs. 1 PKGrG gewesen gewesen, über den die Bundesregierung selbständig und ausreichend informieren muss.8668
Über erste Sondierungen wurde das BMI angeblich Anfang 2012 informiert. Den Erhalt der Software bestätigte das BfV nach Angaben der Bundesregierung am 22. Juli 2013, nach dem sie am 17. und 18. Juni 2013
installiert wurde und seit dem 19. Juni 2013 zu Testzwecken zur Verfügung stand.8669 [...]8670.8671
Das BfV berichtete folglich nicht selbstständig, sondern erst auf Grund von Nachfragen in Folge der Snowden-Enthüllungen. Jedoch hätte die Rechtsaufsicht als die Fachaufsicht über das BfV hierüber bereits vor der
Erstellung und Unterzeichnung der ToR informiert werden müssen.
Infolge der Verheimlichung der Maßnahmen und Absprachen durch das BfV war eine Befassung und Auseinandersetzung sowie jedwede Kontrolle der Praxis des BfV ausgeschlossen. In jedem Fall darf es nicht den
Geheimdiensten überlassen werden, über Umfang und Art des Einsatzes einer solch bedeutenden Software
selbständig zu entscheiden. Die parlamentarische, fachliche und rechtliche Kontrolle muss frühzeitig greifen
und die Umsetzung stets kontrollieren.
e)

Unstimmigkeiten beim Datentransport des BfV von Köln nach Berlin

Neben der Frage nach Funktionsweise und Datenweitergabe hat sich der Ausschuss auch damit beschäftigt,
wie der Transport der mittels XKEYSCORE analysierten Daten zwischen den BfV-Dienststellen in Köln und
Berlin umgesetzt wurde. Zunächst gab es dafür die sogenannte „Turnschuhschnittstelle“8672:anfangs wurden

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Zeit Online vom 26. August 2015, „Suche NSA-Spionagesoftware, biete deutsche Daten“, http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-08/xkeyscore-nsa-verfassungsschutz, abgerufen am 4. Juni 2017.
Zeit Online vom 26. August 2015, „Suche NSA-Spionagesoftware, biete deutsche Daten“, http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-08/xkeyscore-nsa-verfassungsschutz, abgerufen am 4. Juni 2017.
Zeit Online vom 26. August 2015, „Suche NSA-Spionagesoftware, biete deutsche Daten“, http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-08/xkeyscore-nsa-verfassungsschutz, abgerufen am 4. Juni 2017.
Mitteilung der Bundesregierung an den Bundestag vom 14. August 2013, BT-Drucksache 17/14560, S. 20 ff.; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 14. August 2013, Bundestagsdrucksache 17/14456, S. 21.
Der dieser Textfassung entnommene Text ist in der im Parlamentssekretariat (PD 1) des Deutschen Bundestages von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie von den Fraktionen beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsehbaren, als Verschlusssache „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) eingestuften Textfassung enthalten. Zudem ist er in der von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages auf A-Drs. 596 unter Tgb.-Nr.
301/17-GEHEIM einsehbaren Textfassung enthalten.
Bericht des BMI an das PKGr vom 25. Juli 2013, MAT A BMI-1/10m_1, Bl. 288 (VS-NfD)
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II – Auszug offen, S. 21.

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