Drucksache 18/12850

��� 1598 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

weit über die in der bisherigen Praxis des BfV ermittelten Daten hinaus und sind daher als eigenständige
Grundrechtseingriffe zu werten, die in ihrer Form eine besondere Intensität aufweisen.
Das BfV wurde bei der Anwendung von XKEYSCORE anfangs vom BND unterstützt, der ja schon jahrelange Erfahrung damit hatte. Ein BND-Mitarbeiter wurde deswegen eigens zum BfV abgeordnet.8629 Seine
Aufgabe war die Installation von Software und Updates sowie die Schulung der BfV-Mitarbeiter_innen.
Etwas war für den BND besonders interessant, der Zugang zu bestimmten Daten, zu deren Erfassung nur der
inländische Geheimdienst, das BfV, befugt ist. Ein Tauschgeschäft erschien ihm daher gelegen, wusste er
doch, dass die NSA im Besitz der unter Geheimdiensten weltweit begehrten Spähsoftware war und sich auch
stets darum bemühte diese an verschiedensten Orten sinnig zu plazieren. Es wurde daher vor allem im BND
verstärkt angestrengt, dem BfV dieses Programm zur Datengewinnung und -analyse anzubieten.8630 Einmal
zur Verfügung gestellt, sollte es die Basis der zur Verfügung stehenden Daten ausweiten. Hierin liegt der
Clou: Der BND vermittelte daher zwischen den Diensten. Als positive „Begleiterscheinung“ sollte auf diese
Weise auch er, der BND, in den Besitz der begehrten Daten des BfV geraten.8631
Der BND interessierte sich vonehmlich für jene Informationen, die neben den Hauptinformationen aufgrund
von G 10-Anordnungen dem BfV zur Verfügung standen. Mit Hilfe von XKeyscore ließen sich diese, wie
beispielsweise Daten über Kommunikationspartner_innen, in besonderem Umfang gewinnen und analysieren.
Bereits im Frühjahr 2011 gelang es dem BND über seine Abteilung 6 für sein Vorhaben, den ersten Kontakt
zwischen BfV und NSA herzustellen.8632 In der Folge schlossen die drei Nachrichtendienste einen Vertrag
mit dem Titel „Terms of Reference“ (ToR) ab.8633
Der Zeuge Treuenfels erklärte vor dem Ausschuss:
„ich weiß, dass der Bundesnachrichtendienst beispielsweise Daten an das Bundesamt
für Verfassungsschutz [jeweils über die Fachabteilungen] übermittelt. Das sind sicherlich auch Daten aus SIGINT-Aufkommen.“8634
Ob es sich hierbei um Routineverkehre aus dem Ausland handelt, die automatisiert übermittelt wurden,
konnte der Zeuge nicht sagen.8635 Das BfV verwendete XKEYSCORE auch, um neue Filterkriterien und –
begriffe zu entwickeln.8636 Laut der BfDI Andrea Voßhoff wurden auch dem BND Suchbegriffe von inländischen Behörden übermittelt.8637

8629)
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8632)
8633)
8634)
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A. Sch., Protokoll-Nr. 77 II – Auszug offen, S. 16 f.
Über das Angebot von BND und NSA: Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 7, 13.
Datenübermittlung aufgrund der Zuständigkeiten nur über SIGINT-Behörden möglich: Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S.31.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 7, 12.
Vgl. auch Zeit Online, „XKeyscore – das Dokument“, Veröffentlichung vom 26.08.2015, http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-08/xks-xkeyscore-vertrag, abgerufen am 04.05.2017.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 15.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 15.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 18.
unter 1.E.I), zitiert nach netzpolitik.org, https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetzund-verfassung-allein-in-bad-aibling/, abgerufen am 07.06.2017.

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