Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1595 –

Drucksache 18/12850

XKEYSCORE gilt als Software, die sich durch zahlreiche Module für bestimmte Plugins erweitern lässt.8612
Es ist nicht bekannt, welche Version von XKEYSCORE der BND verwendete, oder was die NSA bei ihren
eigenständigen Updates ohne Kontrolle durch eine/n BND-Mitarbeiter_in tatsächlich installierte.
Teilweise haben BND-Mitarbeiter_innen die NSA-Programme als „Blackbox“ verstanden, da sie nach eigenen Angaben diese nicht in vollem Umfang überblickten.
So sagte der Zeuge T. B. zum allgemeinen Verständnis über die Hard- und Software der NSA vor dem Untersuchungsauschuss aus:
„Wir wollten durchaus an der einen oder anderen Stelle wissen, wie es funktioniert,
und dann ist aber sehr schnell auch herausgekommen, dass es selbst die Mitarbeiter
des anderen Partners nicht wussten. Im Grundsatz muss jemand, der ein Formel 1 Auto
fährt, es nicht konstruieren können.“8613
Die Schlussfolgerung des BND:
„Wenn wir die Systeme einzeln nicht verstehen, dann müssen wir ganz knallhart alles
das, was diese Blackbox verlässt, uns anschauen und genauestens filtern. – Und das
war dann der Punkt, an dem wir einfach unseren Schwerpunkt gesetzt haben.“8614
Die Schlussfolgerung der Oppositionsfraktionen:
Der BND hätte die Software von Dritten prüfen und zertifizieren müssen, um zu gewährleisten, dass das
Programm den Anforderungen entspricht. Ohne eine fundierte Kenntnis über die Funktionstüchtigkeit und
Arbeitsweise darf ein solches Werkzeug nicht eingesetzt werden.
Der BND hätte gerade bei XKEYSCORE äußerst hohe Anforderungen an sein Verständnis über die verwendete Software stellen müssen, da er das Ziel und die Intentionen der NSA kannte und XKEYSCORE den
Geheimdiensten Zugriff auf weite Teile der Internetkommunikation erlaubt. Ein auch nur irgendwie gearteter
Zugriff der NSA auf das im BND eingesetzte Programm muss ausgeschlossen sein. Vor allem, da Medienberichten zufolge das Programm die Erfassung in Echtzeit ermöglicht und einen „durchlaufenden Pufferspeicher“ umfasst, der „ALLE ungefilterten Daten“ beinhaltet.8615 Ein Zugriff der NSA auf solche ungefilterten
Daten wäre rechtswidrig. Werden die erfassten Daten auf Basis ihrer Metadaten indexiert und miteinander
verknüpft, so lassen sich Informationen generieren, die in ihrem Ausmaß und ihrer Qualität eine anlasslose
und massenhafte Überwachung ermöglichen.

8612)
8613)
8614)
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Vgl. Spiegel Online vom 31. Juli 2013, „NSA-System XKeyscore – Die Infrastruktur der totalen Überwachung“.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 21.
T. B., Protokoll-Nr. 20 I, S. 21.
MAT A Sek-1b, vgl. Spiegel Online vom 31. Juli 2013, „NSA-System XKeyscore – Die Infrastruktur der totalen Überwachung“.

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