Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Wir verstehen im Dienst unter den Metadaten Sach- und Verkehrsdaten, also alle
Daten, die das Umfeld einer Kommunikation beschreiben, die anfallen auf der technischen Seite beim Umfeld einer Kommunikation. Das heißt, es kann natürlich eine EMail-Adresse sein, es kann natürlich eine Telefonnummer sein, aber es kann auch die
Einstellung Ihres Browsers sein. Es kann sein: Welche Sprache hat der Browser? – So
hinterlässt jeder seine Spuren oder jeder hat ein Profil auf seinem Rechner, weil jeder
sich ja selbst heutzutage alles einstellen kann. Und da gibt es eben eine Unzahl, Vielzahl von Metadaten.“8337
Für den BND sind die Metadaten genauso wichtig wie der Inhalt einer Unterhaltung, wenn nicht gar wichtiger, denn sie können sogar weitaus aussagekräftiger als konkrete Kommunikations-Inhalte sein. Die Datenschutzbeauftragte des BND bestätigte, dass die Metadaten für die Nachrichtendienste „interessant geworden
sind (…), weil man erkannt hat, dass man durch diese Auswertungen viele Erkenntnisse bekommen kann
und dass das eben von Interesse ist auch für Beziehungsdarstellung usw.“8338 Es lassen sich Beziehungsgeflechte darstellen und genau analysieren. So kann der BND verfolgen, wer zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und mit welchen Personen, auf welche Art und Weise kommuniziert. Mittels Metadaten lassen sich
so auch verlorengegangene Ziele (Targets) wiederfinden, wenn sie mit neuen Kommunikationsmitteln kommunizieren.8339
Diese massenhaften Metadaten werden von den Nachrichtendiensten permanent durchsucht und gerastert –
vornehmlich um nachrichtendienstlich relevante Personen aufzufinden. „Von mittelbarer ND-Relevanz sind
alle Personen, die zu einer unmittelbar ND-relevanten Person in einer Beziehung stehen oder wenn Metadaten aufgrund einer geographischen Betrachtungsweise gespeichert werden. Der Bezug zur unmittelbar NDrelevanten Person kann über beliebig viele Ebenen erfolgen. VERAS 6 enthält keine Zuordnungsbegrenzung,“8340 stellte die BfDI fest. Auch die BND-Datenschutzbeauftragte Dr. H. F. bestätigte, dass der BND
hierbei Zugriff auf sämtliche Verbindungsdaten hat und diese nutzt, um ungebremst in alle Verbindungsebenen von Kontaktpersonen vorzudringen. Denn es „gibt keine festen Ebenen; das System selber bremst einen
auch nicht aus, wenn man in die siebte oder achte Ebene gehen würde.“8341
Darüber hinaus können „[i]n Kombination mit den (…) technischen Möglichkeiten, (…) nicht nur diese Verbindungsebenen beliebig erweitert und technische Selektionen durchgeführt sowie bestimmte Personen gezielt fokussiert, sondern auch Bewegungsprofile dieser Personen erstellt werden.“8342
Darüber hinaus spielt der metadatenzentrierte Ansatz eine große Bedeutung in der Geheimdienstpraxis. Eine
Inhalts-Erfassung bedarf nunmehr keiner Suche mit feststehenden Selektoren mehr, sondern kann mittels
Metadaten erfolgen. Hierfür werden bestimmte darin enthaltene Muster zusammengeführt.

8337)
8338)
8339)
8340)
8341)
8342)

Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 15.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 136.
Vgl. R. U., Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 32.
siehe 1, A, I, 1, a, aa), zitiert nach https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling/.
H. F., Protokoll-Nr. 121 I, S. 9.
siehe 1, A, I, 1, a, aa), zitiert nach https://netzpolitik.org/2016/geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling/.

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