Drucksache 18/12850
– 1548 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Metadaten in dieser Höhe aus Deutschland von Deutschen erheben. Sie präsentierten der Öffentlichkeit als
Erklärung, dass die in der veröffentlichten Statistik erwähnten und bei der NSA unter der Kategorie „Most
Volume“ laufenden SIGINT-Quellen (SIGAD) US-987LA und US-987LB den Erfassungsstellen des BND
in Bad Aibling und in Afghanistan zuzuordnen seien.8325
Tatsächliche Belege gibt es dafür nicht, lediglich Versicherungen der US-Seite, um die die Bundesregierung
geradezu bettelte. Jedoch konnte nach der Spiegel-Veröffentlichung nicht mehr geleugnet werden, dass der
BND selbst in einem bis dahin nicht öffentlich gekannten Ausmaß massenhaft Kommunikationsverbindungsdaten erhebt und an die NSA übermittelt.
Dabei soll es sich nicht um einzelne Metadaten handeln, sondern um Metadatensätze. Der Umfang der erfassten und weitergeleiteten Daten ist daher im Ergebnis noch deutlich umfangreicher. Auch handelt es sich bei
der BOUNDLESS INFORMANT-Statisitk um eine Darstellung für einen Zeitraum von lediglich dreißig
Tagen. „Die Zahlen schwanken“, so der BND.8326
Aus den Akten ziehen wir den Schluss, dass sich der BND sogar bemühen musste, bei den daraufhin veranlassten Zählungen die Summe von ca. 580 Millionen Datensätzen darstellen zu können; tatsächlich war die
Anzahl der an die NSA übermittelten Metadaten – ohne dass wir hier genauer werden dürfen – deutlich
größer.8327 BND-intern wurde gegenüber der behördlichen Datenschutzbeauftragten am 20. August 2013 bestätigt, dass eine Datenweitergabe im Umfang von ca. 1,3 Milliarden Daten pro Monat erfolge.8328 BNDMitarbeiter_innen bestätigten vor dem Untersuchungsausschuss diesen Umfang.8329 „Die Zahlen sprechen
für sich“8330, resümmierte die Zeugin Löwnau von der BfDI.
D. B., Unterabteilungsleiter T2 der Technischen Aufklärung, hat gegenüber der Datenschutzbeauftragten des
BND, Dr. H. F. auf Nachfrage eingeräumt, „dass die vorgenannte Weitergabe von Rohdaten [aus Bad
Aibling] an US-SUSLAG [die Verbindungsstelle der NSA] in großem Umfang stattfinde. Es würden auf
bestimmten Übertragungswegen im Ausland alle durch den BND erhobenen Daten an US-SUSLAG weitergegeben.“8331
Im Untersuchungsausschuss wurde noch einmal besonders deutlich, beim Thema Massenüberwachung „geht
[es] nicht um die Frage: Ab soundso viel Millionen oder, was weiß ich, Tausend oder wie auch immer Daten
spreche ich von einer Massendatenerfassung, sondern ich kann eigentlich in jeder Quantität von Massendatenerfassungen sprechen, wenn denn entsprechend der Prozess unterschiedslos und automatisiert abläuft.“8332
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Pressestatement von Kanzleramtsminister Pofalla nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013,
https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html,
abgerufen am 5. Juni 2017; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD, Bundestagsdrucksache 17/14560 vom
14. August 2013, S. 8, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/145/1714560.pdf, abgerufen am 17. Juni 2017.
W. K., Protokoll-Nr. 22 III – Auszug offen, S. 45.
Siehe MAT A BND-8b (Tgb.-Nr. 54/14 – GEHEIM), Ordner 198, Bl. 69-70, 73-75; MAT A BND-54 (Tgb.-Nr. 235/16 – GEHEIM),
Ordner 457, Bl. 7-12; MAT A BND-1/14f (Tgb.-Nr. 110/15 – GEHEIM) Anl. 03, Ordner 311, Bl. 218-227.
Vermerk der BND-Datenschutzbeauftragten H. F. v. 20. August 2013, MAT A BND-1/6a, Bl. 239 (VS-NfD), Aktenvorhalt in
Vernehmung Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 60.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 50 I, S. 60; Pauland, Protokoll-Nr. 50 I, S. 203.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 60.
Vermerk der BND-Datenschutzbeauftragten H. F. v. 20. August 2013, MAT A BND-1/6a, Bl. 239 (VS-NfD); Aktenvorhalt in
Vernehmung R. U., Protokoll-Nr. 47 I, S. 21.
Abgeordneter Flisek, Zusammenfassung der Aussage von Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 24.