Drucksache 18/12850
– 150 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Mit Schreiben vom 4. Juni 2014 hat die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) den Ausschussvorsitzenden
aufgefordert, den Zeugen Snowden „ordnungsgemäß“ zu laden und diese Ladung sowie ein Ersuchen an die
zuständigen Behörden um Schaffung der passrechtlichen Voraussetzungen für eine Anreise des Zeugen den
Ausschussmitgliedern nachzuweisen.323
Auf Antrag324 der Abg. Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) und Christian Flisek (SPD) hat der Ausschuss am
5. Juni 2014 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, den Zeugen Snowden zu ersuchen
„mitzuteilen, ob er möglichst bis zum 2. Juli 2014 für ein (informelles) persönliches
Gespräch mit dem Vorsitzenden und den Obleuten des Untersuchungsausschusses an
seinem momentanen Aufenthaltsort zur Verfügung steht“.325
In derselben Sitzung haben die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) beantragt, zu beschließen, Rechtsanwalt Kaleck zu bitten, mitzuteilen, ob sein Mandant
entsprechend dem anwaltlichen Rat nur in Deutschland zu einer Zeugenvernehmung zur Verfügung stehe,
und für diesen Fall die Bundesregierung zu ersuchen,
„alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Vernehmung des Zeugen vor dem
1. Untersuchungsausschuss zu ermöglichen (insbesondere pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt, Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes sowie alle notwendigen Vorkehrungen für einen wirksamen Zeugenschutz).“326
Der Ausschuss hat diesen Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.327
Das Ersuchen des Ausschusses betreffend ein Gespräch mit dem Zeugen Snowden in Moskau328 ist mit
Schreiben vom gleichen Tag einschließlich der Fragen des Ausschusses und der Antworten des Bundesministeriums des Innern329 Rechtsanwalt Kaleck zugeleitet worden. Mit Schreiben vom 19. Juni 2014330 hat
Rechtsanwalt Kaleck dem Ausschuss mitgeteilt, dass eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Moskau aus
den bereits „dargelegten Gründen nicht in Betracht“ komme. Da der Zeuge sich eines Zeugenbeistandes bediene, um alle Verfahrensfragen zu klären, bestehe für ein mündliches informelles Gespräch in Moskau „weder Raum noch Bedarf“.
Am 25. Juni 2014 stellten die Abg. Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS
90 /DIE GRÜNEN) auf A-Drs. 138 erneut unter anderem ihren Antrag auf Vernehmung des Zeugen in Berlin
und Ersuchen der Bundesregierung um Amtshilfe. Dieser Antrag wurde durch Beschluss vom 26. Juni 2014
323)
324)
325)
326)
327)
328)
329)
330)
Schreiben vom 4. Juni 2014, A-Drs. 132.
A-Drs. 133.
Protokoll-Nr. 6, S. 7.
A-Drs. 134.
Protokoll-Nr. 6, S. 7.
Vgl. A-Drs. 133.
Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Juni 2014, A-Drs. 131.
Schreiben vom 19. Juni 2014, A-Drs. 137.