Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1417 –
Drucksache 18/12850
meinsam anvertraut ist. Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum
Schutz des Staatswohls geheimzuhalten sind.“7732
Zwar gibt es neben dem Schutz des Staatswohls noch eine Reihe anderer pauschaler Begründungen für
Schwärzungen. Sie alle erfordern aber eine spezifische Erläuterung.7733
ee)
Die „Clearingstelle“
Bereits die ersten Akten, die die Bundesregierung dem Ausschuss übergab, waren umfangreich geschwärzt.
Das sogenannten „Clearingstellen-Verfahren“ zwischen dem Ausschuss und der Bundesregierung zur Entschwärzung bzw. Herausgabe von Akten war allerdings nicht praktikabel, weil es für den Ausschuss auf
Dauer nicht zu bewältigen war.
Bereits in der 10. Sitzung des Ausschusses wurde berichtet,
„die Obleute seien sich einig, dass Schwärzungen jedenfalls nicht dann nicht hinnehmbar seien, wenn der Grund der Schwärzung nicht nachzuvollziehen sei. Die Obleute
schlügen vor, das Sekretariat solle Beispiele nicht nachvollziehbarer Schwärzungen
zusammenstellen. In der Sommerpause solle mit der Bundesregierung auf Arbeitsebene eine Lösung gefunden werden.“7734
Nach der ersten Besprechung auf Arbeitsebene waren sich die Fraktionen einig, dass die sogenannte ‚Clearingstelle‘ zu Erörterung der Notwendigkeit von Aktenschwärzungen keine dauerhafte Einrichtung sein
könne. Selbst der Obmann der CDU/CSU-Fraktion, Roderich Kiesewetter, hielt in der folgenden Beratungssitzung fest
„dass es nicht sein könne, dass sich der Ausschuss zwei oder drei Jahre mit der Freigabe von Dokumenten beschäftigen müsse. Gerade vor dem Hintergrund der Zeitläufe
für eine Beeinflussung von Gesetzgebungsprozes-sen seien Verzögerungen der Aufklärung we-gen Entnahmen und Schwärzungen nachteilig. Mit Ende des Ausschusses
sollten mehr Datensouveränität deutscher Regierungsstellen und Provider und mehr
Datensicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und staatlichen Einrichtungen ermöglicht werden. Darauf hätten die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch.“7735
Das Verfahren wurde noch im Oktober fortgesetzt, dann aber abgebrochen, weil gerade den kleineren Oppositionsfraktionen die Kapazitäten hierfür fehlten. Grund zur Kritik an der umfangreichen Schwärzungspraxis
gab es weiterhin.
7732)
7733)
7734)
7735)
BVerfGE 124, 78, zitiert nach http://www.bverfg.de/e/es20090617_2bve000307.html, dort Rn. 130.
Vgl. hierzu Kapitel V.6 – Ungelöste Filterproblematik.
Beratungsprotokoll-Nr. 10, S. 5.
Beratungsprotokoll-Nr. 12, S. 9.