Drucksache 18/12850

– 1350 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Der Ausschuss stellt fest, dass nach durchgeführter Beweisaufnahme trotz des Einsatzes unzulässiger Selektoren in der BND-eigenen Erfassung keine „Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger“ existieren, so wie es die Bundesregierung am 23. April 2015 in gleicher Weise für
die gemeinsame Erfassung mit der NSA erklärt hat. Der BND hat durch die Verwendung kritischer Selektoren auch keine Freunde ausgespäht, sondern in den Grenzen seines Auftrags gehandelt.

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