Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1349 –
Drucksache 18/12850
funktionieren, wie sie sollen, und dass umgekehrt die Dinge, die an uns herangetragen werden, aufgegriffen
und geprüft werden.“ Die zuständige Abteilung im Kanzleramt habe daher „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt. Bei der Auswahl von Suchbegriffen und der Entscheidung über ihre Nutzung zur Erfassung
durch die Abteilung TA war man im Kanzleramt immer davon ausgegangen, dass diese sich ausschließlich
an den Phänomenbereichen des Auftragsprofils der Bundesregierung orientierten. Die gesetzlichen Vorgaben
und Bestimmungen, namentlich die gesonderte Behandlung von Grundrechtsträgern nach dem Art. 10-Gesetz sei dabei stets „penibel“ eingehalten worden.
Auch nach Überzeugung des Ausschusses ist ein inhaltlicher Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum,
der verantwortlich gestaltet werden muss, funktionalen Einheiten wie dem BND immanent. Totale Kontrolle
und Steuerung hingegen sind einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat fremd, dem auch eine Dienstund Fachaufsicht verpflichtet ist. Überlegungen, welche der beteiligten Behörden im konkreten Fall in einer
„Bring-“ oder „Holschuld“ gestanden hätten, sind im Ergebnis wenig zielführend, da es umfassend an Erkenntnissen und einem entsprechenden Problembewusstsein auf allen Ebenen gefehlt hat. Angesichts der
öffentlichen Diskussion über die Methoden der NSA im Jahre 2013 hätten Informationen innerhalb des BND
und zwischen BND und Kanzleramt umfassend fließen und geeignete Maßnahmen frühzeitig ergriffen werden müssen. Es hätten nicht erst Beweisbeschlüsse eines Untersuchungsausschusses dazu führen dürfen, dass
diese wichtigen Fragen aufgearbeitet wurden. Zugleich hätte damit ein schwerer Schaden für das Ansehen
des BND in der Öffentlichkeit wenn auch nicht vermieden, so doch wenigstens vermindert werden können.
Unbestritten ist, dass das Bundeskanzleramt nach Kenntnisnahme von der Nutzung politisch heikler Selektoren zur Erfassung im März 2015 unverzüglich handelte. Der Chef des Kanzleramts Altmaier selbst veranlasste eine intensive Aufklärung. In deren Folge forderte die Fachabteilung zahlreiche Berichte an, stellte
eine „Fülle von Nachfragen“ und unterrichtete das Parlamentarische Kontrollgremium zeitnah über den jeweils vorliegenden Erkenntnisstand.
Die Bundesregierung hat zudem seit dem Frühjahr 2015 eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Dienstund Fachaufsicht für die Zukunft umgesetzt. Darunter waren z. B. ein Personalaufwuchs mit technischer
Expertise in der Abteilung 6 und der Erlass einer neuen Weisungslage mit verschärften Berichtspflichten des
BND. Auch die oben angeführten Maßnahmen im BND zur Erarbeitung klarer und enger Vorgaben für die
Arbeit mit Selektoren, die Verkürzung von Überprüfungsintervallen und die Schulung von Mitarbeitern wurden eng begleitet. Die Arbeit der Task Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums wurde unterstützt,
ihre Empfehlungen aufgegriffen und umgesetzt. Weitere organisatorische Optimierungsmaßnahmen sind
noch nicht abgeschlossen.
Das Bundeskanzleramt hat sich der politischen Verantwortung für die Schwächen in der Fach- und Dienstaufsicht über den BND gestellt. Die Defizite der Vergangenheit wurden von den Verantwortlichen vor dem
Ausschuss klar benannt. Die Neuregelungen im BND-Gesetz verlangen nun eine wesentlich stärkere Einbindung der BND-Leitung und des Bundeskanzleramts, bevor Selektoren in die Erfassung des BND eingestellt
werden dürfen. Die Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste wird zugleich
auch zu einem besseren Informationsstand des Kanzleramts führen und ihm helfen, die Fach- und Dienstaufsicht effizienter wahrnehmen zu können.