Drucksache 18/12850

– 1324 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

gesamten Kommunikation eines Ziellandes dar, eine Personenbeziehbarkeit ist daraus mit einem verhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten oder Arbeitskraft nicht herzustellen und sei auch nicht unmittelbares Ziel
der Metadatenerfassung.
Umstritten war im Ausschuss die sogenannte Weltraumtheorie, nach der in Bad Aibling die Daten an Satelliten „im Weltraum erhoben“ werden und deshalb die für das Inland geltenden Datenschutzbestimmungen
des BND-Gesetzes nicht zur Anwendung gelangen sollten. Dieser rechtliche Lösungsansatz wurde erst 2013
nach Bekanntwerden der Snowden-Dokumente und parlamentarischen Anfragen hierzu im BND ausgearbeitet und vom Chef des Kanzleramts auf Vorschlag des Präsidenten des BND gebilligt. Folge war, dass die
Übermittlungsvorschriften des BND-Gesetzes in Verbindung mit dem BVerfSch-Gesetz nicht anzuwenden
waren und somit auch die Protokollierungspflicht von Übermittlungen entfiel.
Die Weltraumtheorie erweckte in der Öffentlichkeit wie auch im Ausschuss den unglücklichen Eindruck,
man habe versucht, geltendes Datenschutzrecht durch trickreiche juristische Rabulistik zu umgehen, um die
NSA unbeschränkt mit Daten beliefern zu können. Nach überzeugender Ausführung von Zeugen aus dem
BND und dem Bundeskanzleramt wäre eine solche Konstruktion gar nicht nötig gewesen, da die technischen
Systeme des BND den Bestimmungen des Datenschutzes sowie den Vorgaben des BND-Gesetzes entsprochen hätten und die Daten dort gesetzeskonform erhoben, bearbeitet und gespeichert worden seien. Auch
eine allen rechtlichen Anforderungen genügende Protokollierung der Übermittlungen wäre technisch möglich gewesen und hätte nur ausdrücklich implementiert werden müssen. Diese Rechtsfragen stellen sich unter
dem neu gefassten BND-Gesetz nicht mehr.
5.

Der Graulich-Bericht – die NSA-Selektoren-Problematik

a)

Anlass und Gegenstand des Berichts

In Form einer Liste lagen die vom BND abgelehnten NSA-Selektoren zum ersten Mal im März 2015 vor, als
sie in Folge eines Beweisbeschlusses des Ausschusses erstellt worden war. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass
die BND-Leitung oder das Kanzleramt vor März 2015 um die Existenz von rund 40.000 abgelehnten
NSA-Selektoren wussten. Dies hat eine Vielzahl von Zeugen übereinstimmend erklärt. Auch aus den vom
Ausschuss angeforderten und ihm vorgelegten Dokumenten gibt es hierzu keine entgegenstehenden Hinweise.
Zwar hatte Anfang 2006 BND-Präsident Uhrlau erfahren, dass die NSA in Bad Aibling Suchmerkmale eingespeist hatte, die sich unter anderem gegen die europäischen Rüstungsfirmen EADS und Eurocopter richteten. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Selektoren der NSA vom BND vor einer Einsteuerung noch von Sachbearbeitern einzeln auf Vereinbarkeit mit dem G 10 und dem MoA geprüft, weil es sich noch um eine überschaubare Zahl handelte. Der BND gab sich damals mit einer Entschuldigung der US-Seite zufrieden und
der Versicherung, so etwas solle nicht wieder vorkommen.
Als in den darauffolgenden Jahren die Zahl der Suchbegriffe mehr und mehr anstieg und die Prüfung 2008
automatisiert wurde, wurden immer mehr problematische Selektoren in das gemeinsame Profil eingestellt.

Select target paragraph3