Drucksache 18/12850
– 1302 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Direktor Alexander und dem Director of National Intelligence James R. Clapper die Forderung akzeptiert
worden sei, auf deutschem Boden müsse deutsches Recht gelten. Zum anderen enthielt der Vermerk Hinweise auf Vorbehalte der US-Seite, weil US-Außenminister John Kerry nicht konkret auf eine Initiative des
damaligen Bundesaußenministers Dr. Westerwelle geantwortet habe, der Präsident Obama zu öffentlichen
Zusicherungen bewegen wollte.
Das Pressestatement des damaligen Kanzleramtsministers Pofalla am 12. August 2013 im Anschluss an eine
Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gab vor diesem Hintergrund zwar den damaligen Kenntnisstand der Bundesregierung von dem Verhandlungsangebot auf der Ebene der Nachrichtendienste wieder,
bezog sich aber nicht auf die Gespräche auf politischer Ebene und damit auch nicht die diesbezüglichen
Vorbehalte der USA. Die Frage, weshalb Kanzleramtsminister Pofalla am 12. August 2013 die vertraulichen
Gespräche zwischen den Nachrichtendiensten einseitig und ohne Absprache mit der Kanzlerin öffentlich
bekannt machte und die künftig vorbehaltlose Akzeptanz deutschen Rechts auf deutschem Boden reklamierte, blieb im Ausschuss trotz intensiver Befragung des Zeugen offen. Nach seiner Aussage sah der frühere
Bundesminister Pofalla die Notwendigkeit, auf Berichte von Mitgliedern aus der vertraulichen Sitzung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums zu reagieren. Nach Einschätzung des Ausschusses hat die öffentliche
Verwendung des Begriffs No Spy in diesem Kontext die Verhandlungen mit den USA auf beiden Ebenen
vom Start weg belastet und die Aussichten nicht verbessert, die erstrebten Verständigungen und politischen
Absichtserklärungen zu erreichen.
Dem Ausschuss vorliegende Akten, insbesondere solche des Auswärtigen Amtes, belegen, dass sich die Bundesregierung zusätzlich zu den von Kanzleramtsminister Pofalla in seiner Presseerklärung vom 12. August 2013 angesprochenen Verhandlungen auf Ebene der Nachrichtendienste bis Frühjahr 2014 auch um eine
politische Übereinkunft bemühte.
Im Einzelnen:
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Snowden-Veröffentlichungen bemühte sich die Bundesregierung in
vielfältiger Weise auf verschiedenen Ebenen um Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe. Unter anderem forderte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gegenüber US-Präsident Obama bei seinem DeutschlandBesuch am 19. Juni 2013 und nochmals in einem gemeinsamen Telefonat am 3. Juli 2013 kategorisch die
Geltung deutschen Rechts auf deutschem Boden ein.
Zudem versuchten Mitarbeiter der Abteilung 2 des Bundeskanzleramts und des Auswärtigen Amts schon
Ende Juli und Anfang August 2013, verbindliche Zusagen der politischen Ebene der USA zu erhalten, um
diese gegenüber der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Zunächst zielte man auf eine gemeinsame öffentliche Erklärung und – später – auf den Abschluss eines Regierungsabkommens ab. Zu einer solchen Erklärung waren die USA jedoch schon deshalb nicht bereit, weil man aus ihrer Sicht die Reichweite der Restriktionen nach deutschem Recht nicht überblicken könne. Bei nachrichtendienstlichen Kooperationen – wie mit
dem BND – verlasse man sich vielmehr darauf, dass der Partner die Einhaltung nationalen Rechts garantiere
und gegebenenfalls überwache. Zudem wollten die USA nicht durch einen Präzedenzfall in Zugzwang gegenüber anderen Staaten geraten, insbesondere nicht denen des FIVE EYES-Verbunds.