Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
III.

– 1301 –

Drucksache 18/12850

No Spy-Gespräche

Eine der zentralen vom Ausschuss zu klärenden Fragen war, ob die Bundesregierung im Sommer 2013 während des damaligen Bundestagswahlkampfes die deutsche Öffentlichkeit über die Absicht zum Abschluss
eines sogenannten No Spy-Abkommens zwischen Deutschland und den USA bzw. den Erfolgsaussichten
entsprechender Verhandlungen getäuscht hat. Dies hatten Presseberichte aus dem Jahr 2015 nahegelegt.
Ausgangspunkt solcher Vorwürfe war eine Presseerklärung des damaligen Kanzleramtsministers Pofalla, die
dieser im Anschluss an eine Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 2013 abgegeben hatte. Die entsprechende Passage seiner Erklärung lautete wie folgt: „Die US-Seite hat uns den Abschluss
eines No Spy-Abkommens angeboten. Ich habe deshalb den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes gebeten, dieses Angebot aufzugreifen und noch in diesem Monat mit den Verhandlungen zwischen dem BND
und der NSA zu beginnen. BND-Präsident Schindler hat dazu bereits am vergangenen Freitag den Chef der
NSA, General Keith B. Alexander, angeschrieben. Ich will dieses Angebot der Amerikaner aus meiner Sicht
auch an einer Stelle interpretieren. Dieses Angebot könnte uns niemals gemacht werden, wenn die Aussage
der Amerikaner, sich in Deutschland an Recht und Gesetz zu halten, nicht tatsächlich zutreffen wird. Deshalb
glaube ich, dass wir hier übrigens bei der Zusammenarbeit der Dienste die einmalige Chance haben, einen
Standard zu setzen, der mindestens unter den westlichen Diensten stilbildend sein könnte für die zukünftige
Arbeit.“
Vor dem Hintergrund dieser sowie weiterer öffentlicher Äußerungen der Bundesregierung zu diesem Thema
berichtete zunächst die S��ddeutsche Zeitung im Mai 2015 über auch dem Ausschuss vorliegende – eingestufte – Unterlagen, die angeblich belegen sollten, dass die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin im
Sommer 2013 vor dem Hintergrund des Bundestagswahlkampfes Verhandlungen mit den USA über ein
No Spy-Abkommen im Wissen um ihre Aussichtslosigkeit nur zum Schein geführt und die Öffentlichkeit
über die Erfolgsaussichten der damaligen Verhandlungen getäuscht hätten.
Im Ergebnis hat die Beweisaufnahme des Ausschusses den Nachweis dafür erbracht, dass ab Sommer 2013
ernsthafte Verhandlungen zwischen Deutschland und den USA auf zwei Ebenen geführt wurden: Auf der
Ebene der Nachrichtendienste gab es Gespräche mit dem Ziel einer wechselseitigen Verständigung über
Grundsätze und Grenzen nachrichtendienstlicher Überwachung und Zusammenarbeit. Und auf politischer
Ebene gab es Gespräche mit dem Ziel einer gemeinsamen politischen Erklärung. Die im August 2013 begonnenen Verhandlungen auf der Ebene der Nachrichtendienste dauerten nach Aussage von BND-Präsident
a. D. Schindler noch im Juni 2015 an. Bei den begleitenden Verhandlungen auf politischer Ebene wurden
dagegen von Beginn an Vorbehalte der USA deutlich. Solch weitreichende Abkommen hatten die USA bisher noch nicht geschlossen, wie der damalige US-Präsident Obama zu Jahresbeginn 2014 mehrfach öffentlich
betonte.
Ein zusammenfassender Vermerk zum Stand der Verhandlungen wurde am 7. August 2013 für die Kanzlerin
vom Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt gefertigt. Dieser Vermerk lag auch dem damaligen Bundesminister Pofalla vor. Abteilungsleiter Günter Heiß berichtete zum einen, dass eine Delegation unter Leitung
von Staatssekretär Fritsche Anfang August 2013 Gespräche in den USA geführt habe, in denen von NSA-

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