Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Bürosituation, Größe und Ausstattung des für die Einsichtnahme in die Akten zur Verfügung stehenden Lesesaals) trotz seit mehreren Wahlperioden kontinuierlich steigenden Anforderungen, sowohl was die Anzahl
der gleichzeitig eingerichteten Untersuchungsausschüsse als auch Zahl und Umfang der eingestuft vorgelegten Aktenbestände angeht, seit Jahren praktisch unverändert geblieben ist und dringend notwendige Anpassungen personeller, organisatorischer und baulicher Art unterblieben sind.
Dies führte nicht nur zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mitarbeiter in der Geheimschutzstelle sondern
auch dazu, dass vom Ausschuss zur Vorbereitung der Beweisaufnahme dringend benötigte und von der Bundesregierung fristgerecht gelieferte Unterlagen teilweise erst mit mehrwöchiger Verspätung bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vereinnahmt, registriert und mit einer Tagebuchnummer versehen
werden konnten. Erst danach konnte eine Einsichtnahme durch die Fraktionen und die Ausschussmitglieder
in der Geheimschutzstelle erfolgen.
Die dringend notwendige und von allen Fraktionen mehrfach angemahnte Verbesserung der Personalsituation in der Geheimschutzstelle kam erst mit erheblicher Verzögerung in der zweiten Jahreshälfte 2016 in
Gang. Ungeachtet dessen bleibt – angesichts der Erfahrungen aus der 18. Wahlperiode mit bis zu vier gleichzeitig arbeitenden Untersuchungsausschüssen – erheblicher Nachbesserungsbedarf. So müssen insbesondere
Arbeitsprozesse in der Geheimschutzstelle optimiert, die Mitarbeiter besser geschult und die Öffnungszeiten
verlängert werden. Ebenfalls dringend erforderlich ist eine Änderung der Raumsituation im Lesesaal. Um
eine dem jeweiligen Einstufungsgrad der geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen angemessene und ungestörte Arbeit mit den Dokumenten zu ermöglichen, bedarf es einer größeren Anzahl an abgetrennten Einzelarbeitsplätzen sowie mindestens eines hinreichend großen Besprechungsraumes, in dem eine ungestörte Erörterung von eingestuften Akteninhalten z. B. zwischen Abgeordneten und Fraktionsmitarbeitern möglich
ist.
3.

Bundesregierung

Die Bundesregierung hat die parlamentarische Aufklärungsarbeit von Beginn an konstruktiv begleitet und
sich unter erheblichem personellem Einsatz bemüht, die insbesondere zu Beginn der Ausschussarbeit vor
dem Hintergrund einer Vielzahl kurzfristig zu erfüllender Beweisbeschlüsse des Ausschusses zu leistende
Bereitstellung sehr umfangreicher Aktenbestände unter gleichzeitiger Beachtung der Erfordernisse insbesondere des Geheimschutzes zeitnah zu erledigen. Dieses ersichtliche und kontinuierlich anhaltende Bemühen
um sachgerechte und möglichst große Transparenz trug wesentlich dazu bei, dass soweit ersichtlich noch
kein Untersuchungsausschuss zuvor in so großem Umfang Einblick in nachrichtendienstliche Unterlagen hat
nehmen können.
Durch ein frühzeitig im Zuge der Konstituierung des Ausschusses ausgesprochenes Aktenvernichtungsmoratorium der Bundesregierung in allen potentiell vom Untersuchungsauftrag betroffenen Behörden wurde
sichergestellt, dass dem Parlament tatsächlich alle dort verfügbaren und im Sinne des Untersuchungsauftrags
relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden konnten. Auch ist die Bundesregierung der Bitte aller
Fraktionen nachgekommen, zu Beginn der Arbeit des Ausschusses angeforderte Akten möglichst frühzeitig
und sodann sukzessive vorzulegen, um einen schnellen Beginn der Aktensichtung und der Beweisaufnahme

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