Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
die Fraktionen der Koalition. Es wurde der Opposition ermöglicht, in den letzten Runden so lange zu fragen,
wie noch Fragebedarf bestand.
Nicht die in Anspruch genommene Fragezeit, sondern vielmehr ihre konkrete Nutzung durch die Opposition
trug wesentlich zu der oft überlangen Sitzungsdauer bei. Insbesondere aufgrund der oftmals unstrukturierten,
von zahlreichen Wiederholungen bereits beantworteter Fragen gekennzeichneten Befragungsweise der Oppositionsfraktionen konnten pro Sitzung selten mehr als zwei Zeugen vernommen werden. Die Befragungen
der Opposition zielten zudem häufig weniger darauf ab, die Wahrnehmungen des Zeugen in Erfahrung zu
bringen als vielmehr diesen zu den eigenen politischen Ansichten zu bekehren oder scheinbar in Widersprüche zu verwickeln. Demgegenüber gelang es in anderen, parallel tagenden Untersuchungsausschüssen der
18. Wahlperiode vielfach, durch diszipliniertere und strukturiertere Befragungen aller Fraktionen, mehr Zeugen in kürzerer Zeit zu vernehmen, ohne dass dies zu einem Erkenntnisverlust geführt hätte.
Die oftmals langen Wartezeiten der Zeugen auf den Beginn ihrer Vernehmung oder die Fortsetzung der in
öffentlicher Sitzung begonnenen Befragung in nichtöffentlicher Sitzung, die sich aus den genannten Gründen
oftmals über mehrere Stunden und meist auch bis in den späten Abend hinzog, erschwerten ebenfalls die
Aufklärungsarbeit des Ausschusses. Manchen Zeugen war deutlich anzumerken, wie Müdigkeit, während
mehrstündiger Wartezeiten aufgebaute Anspannung und nachlassende Konzentrationsfähigkeit das Aussageverhalten und das Erinnerungsvermögen negativ beeinflussten.
Im Verfahren des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode musste – mit Blick auf die Besonderheiten des Untersuchungsgegenstandes, der durch eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Sachverhalte sowie einen starken Bezug zu Informationen ausländischer Nachrichtendienste gekennzeichnet war – von Beginn an besondere Rücksicht auf Geheimschutzbelange genommen werden. Denn gerade im vorliegenden
Kontext könnte eine Veröffentlichung geheimhaltungsbedürftiger Informationen erhebliche nachteilige Folgen für die Sicherheit der Menschen in Deutschland haben. Andererseits durften Geheimhaltungsbelange
nicht zur Behinderung der Aufklärungsarbeit des Ausschusses vorgeschützt werden. Der Ausschuss war
deshalb stets darauf bedacht, so viel Transparenz wie möglich in öffentlichen Zeugenvernehmungen herzustellen. Flankierend wurde zusammen mit der Bundesregierung darauf hingewirkt, Teile von eingestuften
Akten und Protokollen herabzustufen und spätestens mit der Berichterstellung der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen.
Alle mit dem Untersuchungsgegenstand befassten Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, der Fraktionen sowie der Abgeordnetenbüros mussten eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz
durchlaufen, um mit den Geheimhaltungsgraden VS-Geheim sowie VS-Streng Geheim versehene Akten, die
dem Ausschuss von der Bundesregierung in großer Zahl vorgelegt wurden, einsehen zu können. Gleiches
galt für die Teilnahme an Sitzungen, die als Geheim oder Streng Geheim eingestuft werden mussten.
2.
Ressourcen Geheimschutzstelle
Erheblich erschwert wurde die Ausschussarbeit insbesondere in den ersten beiden Jahren durch die personelle
Unterbesetzung der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages. Hinzu kommt, dass auch die räumliche
Situation in der Geheimschutzstelle (zu geringe Lagerkapazität für geheimhaltungsbedürftige Unterlagen,