Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b)
– 1239 –
Drucksache 18/12850
Grundsatz
Die im Rahmen des Integrierten Befragungswesens erhobenen Kenntnisse standen nach Auskunft der Zeugin
A. K. grundsätzlich allen beteiligten Partnerdiensten zur Verfügung.7465 Dies hat auch der Zeuge R. C. bekundet:
„Alles, was im nationalen Interesse lag […] wurde nicht weitergegeben, grundsätzlich
alles andere ja.“7466
Die Beteiligung der Partnerdienste an den Befragungsergebnissen erfolgte nach Ermessen des deutschen
Partners.7467
c)
Absehen von der Datenweitergabe aus Gründen nationalen Interesses
Von der Weitergabe von im Rahmen des Integrierten Befragungswesens erhobenen Informationen wurde
abgesehen, wenn dies im nationalen Interesse lag.7468 Im Einzelfall wollte der BND bestimmte Informationen
allein nutzen.7469 Weitere Details hat der Zeuge R. C. in einer als GEHEIM eingestuften Vernehmung durch
den Ausschuss mitgeteilt.7470
Zudem konnten die auswertenden Stellen des BND eine Meldung mit einem Sperrvermerk versehen, so dass
deshalb eine Weiterleitung an die Partnerdienste unterblieb.7471
d)
Einschränkungen der Datenweitergabe aus anderen Gründen
aa)
Quellenschutz
Auch wenn sich eine befragte Person negativ über die Vereinigten Staaten von Amerika geäußert habe, sei,
so die Zeugin A. K., zum Schutz der Quelle gelegentlich auf eine Meldungsweitergabe an den AND verzichtet
worden.7472
bb)
Einschränkungen aus Datenschutzgründen
Bereits mindestens seit dem Jahr 2005 wurden den AND-Partnern im Integrierten Befragungswesen die Klardaten der befragten Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt.7473
7465)
7466)
7467)
7468)
7469)
7470)
7471)
7472)
7473)
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 15.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 62 f.
Sprechzettel des BND für die Sitzung des PKGr am 19. Februar 2014, MAT A BK-2/8i, Bl. 34 (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 16; R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 42; Schreiben des BND-Präsidenten Gerhard Schindler an Bundeskanzleramtschef Ronald Pofalla vom 22. November 2013, MAT A BND-2/5c, Bl. 131 (132), (VS-NfD – insoweit offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 63.
R. C., Protokoll-Nr. 110 II (Tgb.-Nr. 284/16 – GEHEIM), S. 4 f.
Schreiben des BND-Präsidenten Gerhard Schindler an ChefBK Ronald Pofalla vom 22. November 2013, MAT A BND-2/5c,
Bl. 131 (132), (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 65.
Vermerk des Referats 12C (später EAC) zum Stand der Zusammenarbeit mit USAMD vom 22. März 2007, MAT A BND-2/1c,
Bl. 34 (36), (VS-NfD – insoweit offen).