Drucksache 18/12850
– 1238 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„[…] um entsprechende Objekte zu lokalisieren, haben auch wir entsprechend […]
Google Earth, Google Maps, solcherlei Dinge verwendet und haben auch mal den entsprechenden Personen vorgehalten, sie mögen doch bitte mal den Bereich, in dem sie
tätig waren, dort lokalisieren und einfach mal markieren, ob sie sagen können, in welchem Bereich sie tätig waren.“7455
6.
Weitergabe von Daten aus den Befragungen an AND
Zur Weitergabe der Befragungsergebnisse an die Partner gab die Bundesregierung im November 2013 an:
„Die Befragungsergebnisse der alliierten Befrager werden im Meldungssystem des
BND erfasst und dort einer Freigabeprüfung unterzogen. Erst nach der Freigabe erfolgt
die Übermittlung nach § 9 Abs. 2 BND-Gesetz an den alliierten Partnerdienst.“7456
a)
Zuständigkeit
Der Zeuge R. C. hat zur Zuständigkeit für die Prüfung der Weitergabe von Meldungen an die AND-Partner
Folgendes ausgeführt:
„Die Meldungen, die wir erstellt haben, die wurden in die Führungsstelle geschickt
mit einer Empfehlung, ob sie für den AND freizugeben sind oder zu sperren sind. […]
Die letztendliche Entscheidung, ob dem Vorschlag der Außenstelle so entsprochen
wurde, fiel in der Führungsstelle, die fiel bei EAC.“7457
In seltenen Fällen habe es zwischen ihm und der Führungsstelle unterschiedliche Auffassungen bezüglich
der Freigabe oder Sperrung einer Meldung gegeben, die dann diskutiert worden seien.7458 Nach Kenntnis des
Zeugen U. P. habe man sich über Bedenken des Befragers aber nicht hinweggesetzt.7459
Die Zeugin A. K. hat den Vorgang so geschildert, dass die Entscheidung über die Freigabe einer Meldung für
die AND-Partner durch die auswertenden Dienststellen im BND getroffen7460 und dann durch den Bereich
„Auftragssteuerung und Koordination“ (AuKo7461) im Referat EAC umgesetzt worden sei.7462 Dies habe aber
nur in Zweifelsfällen gegolten; über die Weitergabe von Routinemeldungen habe sie selbst entschieden.7463
Auch nach Bekundung des Zeugen U. P. oblag die Entscheidung über die Meldungsweitergabe der Führungsstelle im Referat, die sich in Einzelfällen mit den auswertenden Bereichen abstimmte.7464
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7464)
R. C., Protokoll-Nr. 110 II – Auszug offen, S. 6 f.
Schriftliche Antwort des PSt Dr. Ole Schröder (BMI) vom 28. November 2013, Plenarprotokoll 18/3, S. 212 (213).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 42.
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 43.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 89.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 16.
Vgl. Schreiben der Leiterin Organisation des BND an den Leiter des Referats 611 im Bundeskanzleramt vom 2. Februar 2011,
MAT A BK-2/8e, Bl. 56 (61), (VS-NfD – insoweit offen).
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 65.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 71.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 88.