Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

war7135, wurde schließlich die Auflösung der Außenstelle Wiesbaden betrieben.7136 Die zwei verbliebenen
Außenstellen in Berlin und Nürnberg wurden als Außenstelle Nord und Außenstelle Süd geführt.7137
Aus den Bekundungen des Zeugen R. C. ergibt sich, dass es in jeder Außenstelle einen Leiter, einen stellvertretenden Leiter, mehrere Befrager und Verwaltungspersonal gab. Unter den Befragern gab es sogenannte
Befragerführer, die keine formelle Vorgesetztenposition innehatten, aber für die Befrager die Funktion einer
Fachaufsicht ausübten.7138
cc)

Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HBW

Die Zeugin A. K. hat bekundet, bei der Übernahme des Referats EAC im Jahr 20087139 durch sie seien bei
der HBW etwa 100 Personen beschäftigt gewesen.7140 Davon seien etwa 50 Personen Befrager des BND,
etwa zehn Befrager der AND und die übrigen Verwaltungspersonal gewesen.7141 Nach Auskunft der Bundesregierung waren im Jahr 2012 noch insgesamt 527142 und bis zur Auflösung der HBW zum 30. Juni 2014
[siehe hierzu unter H.II.1.h)bb)] noch 40 Mitarbeiter bei der HBW tätig.7143
In der Außenstelle Berlin seien im September 2012 vier bis fünf, im Jahr 2013 noch ein bis zwei deutsche
Befrager tätig gewesen.7144
g)

Rechtliche Grundlagen der Arbeit der HBW

aa)

Rechtliche Grundlagen der Arbeit unter Legende

Die Zeugin A. K. hat in ihrer Vernehmung durch den Ausschuss erläutert, der Betrieb der HBW als Tarnorganisation sei ebenso ein nachrichtendienstliches Mittel wie die Befragung unter Verwendung der entsprechenden Legende, und beides finde seine Grundlage im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
(BNDG).7145 Einschlägige Norm sei § 3 BNDG gewesen.7146 Dieser hatte im Untersuchungszeitraum folgenden Wortlaut:
„Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von Informationen
einschließlich personenbezogener Daten die Mittel gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anwenden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß

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Konzeptionsvorschlag für die Veränderungen im Befragungswesen, Anlage 1 zur Entscheidungsvorlage vom 18. November 2009,
MAT A BND-2/5c, Bl. 87 (101), (VS-NfD – insoweit offen).
Leitungsvorlage des Organisationsreferats des BND ZYE vom 4. Oktober 2010, MAT A BND-8a, Bl. 122 f. (VS-NfD – insoweit
offen); vgl. auch Verfügung des Referats 611 im Bundeskanzleramt vom 6. April 2011, MAT A BK-2/8e, Bl. 68 (71), (VS-NfD –
insoweit offen).
Vgl. Schreiben des BND an das Bundeskanzleramt vom 2. Februar 2011, MAT A BK-2/8e, Bl. 56 (63f.), (VS-NfD – insoweit
offen).
R. C., Protokoll-Nr. 110 I, S. 9; U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 67.
Vgl. A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 7.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 19.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 13.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. November 2012, BT-Drs. 17/11597, S. 2.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 11. April 2014, BT-Drs. 18/1135, S. 2.
U. P., Protokoll-Nr. 110 I, S. 77.
A. K., Protokoll-Nr. 64 I, S. 70, 72.
A. K., Protokoll-Nr. 67 I – Teil 2, S. 4.

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