Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Als operative Elemente sehe ich Reisen von Qubef in Zielländer, die anschließend zu
den Ergebnissen befragt werden, Befragungen von Qubef die zu Erkenntnissen befragt
werden, die diese gezielt bei Dritten erfragen.“7099
Dabei wurde der annähernd operative Quelleneinsatz durchaus positiv bewertet:
„Mit der Befragung von Personen, die ihr Wissen über Kontakte zum Herkunftsland
aktualisieren, wird weiterhin erfolgreich ein Weg bestritten, der in einer ‚Grauzone‘
zwischen operative[r] und rezeptive[r] Aufklärung anzusiedeln ist. Für die Berichterstattung […] war diese Informationsabschöpfung jedoch von äußerster Wichtigkeit
und Aktualität!“7100
Bereits ein Jahr später bestanden Zweifel an der Praxis der Quellenführung mit operativen Elementen durch
die HBW, wobei die Praxis einstweilen beibehalten7101 oder sogar ihre Verstärkung angestrebt wurde.7102
Am 17. Januar 2007 wurde auf der Abteilungsleiter-Tagung des BND der Beschluss gefasst, den Außenstellen der HBW jedwede operative Betätigung sowie die Führung von Langzeitquellen zu untersagen. Es wurde
angeordnet, dass nunmehr nur noch originäres Eigenwissen der Befragungsquellen abzuschöpfen sei.7103 Die
bis dahin durch die Befragungsstellen geführten Langzeitquellen wurden an andere Stellen des BND, etwa
die jeweiligen Zielland-Führungsstellen abgegeben7104 oder „abgeschaltet“, was teilweise zu einem massiven
Rückgang der Personenhinweise geführt habe.7105 Hintergrund des Kurswechsels war die zunehmende Bedeutung der operativen Sicherheit7106, die nach einer bereits 2004 erfolgten Einschätzung der Leitung der
HBW-Außenstelle Berlin nur eingeschränkt zu gewährleisten war.7107 Im Jahr 2006 wurde die Legende
„HBW“ innerhalb des BND auf Grund einer weitreichenden Bekanntheit durch Internetveröffentlichung als
„verbrannt“ angesehen und ihre Verwendung im operativen Bereich aus sicherheitlichen und rechtlichen
Gründen für nicht mehr vertretbar gehalten.7108 Eine Nutzung der Legende im Bereich rein rezeptiver Befragungen wurde indes weiterhin für möglich erachtet.7109
Die Zeugin A. K. hat bekundet, dass während ihrer Tätigkeit bei der HBW Befragungen ausschließlich rezeptiv und nicht operativ geführt worden seien. Eine Auftragssteuerung, etwa im Wege von Aufträgen an die

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Beitrag der Außenstelle AD10 zum Jahresbericht der HBW 2004, MAT A BND-2/5b, Bl. 14 (16), (VS-NfD – insoweit offen).
Beitrag der Außenstelle AD20 zum Jahresbericht der HBW 2005, MAT A BND-2/5b, Bl. 41 (42), (VS-NfD – insoweit offen).
Beitrag der Außenstelle BC20 (vormals AD20) zum Jahresbericht der HBW 2006, MAT A BND-2/5b, Bl. 68 (69), (VS-NfD –
insoweit offen).
Beitrag der Außenstelle BC10 (vormals AD10) zum Jahresbericht der HBW 2006, MAT A BND-2/5b, Bl. 83 (87), (VS-NfD –
insoweit offen); vgl. auch Beitrag der Außenstellen BC30/BC31 zum Jahresbericht der HBW 2006, MAT A BND-2/5b, Bl. 89 (94),
(VS-NfD – insoweit offen).
Beitrag der Außenstelle BC40 zum Jahresbericht der HBW 2007, MAT A BND-2/5b, Bl. 105 (VS-NfD – insoweit offen).
Vermerk zum Stand der Zusammenarbeit mit AND USAMD vom 22. März 2013, MAT A BND-2/1c, Bl. 34 (36f.), (VS-NfD –
insoweit offen).
Beitrag der Außenstelle BC20 zum Jahresbericht der HBW 2007, MAT A BND-2/5b, Bl. 101 (VS-NfD – insoweit offen).
Beitrag der Außenstelle BC20 zum Jahresbericht der HBW 2007, MAT A BND-2/5b, Bl. 101 (VS-NfD – insoweit offen).
Beitrag der Außenstelle AD10 zum Jahresbericht der HBW 2004, MAT A BND-2/5b, Bl. 14 (19), (VS-NfD – insoweit offen).
Besprechungsvermerk des Justitiariats des BND vom 1. Februar 2007, MAT A BND-2/3b, Bl. 135 (136), (VS-NfD – insoweit
offen).
Rechtliche Stellungnahme des Referats 47AA des BND zur Nutzung der Legende “HBW” vom 29. Januar 2007, MAT A BND2/3b, Bl. 131 (133), VS-NfD – insoweit offen).

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