Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

In einem Hintergrundpapier des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Mai 2013 heißt es:
„AFRICOM soll darüber hinaus Verbesserungen im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung, des verstärkten Aufbaus des Gesundheitswesen, der Bildung und der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bewirken und vor allem eine koordinierende Funktion übernehmen. USAFRICOM soll die AU und ihre Regionalorganisationen unterstützen und dabei eng mit europäischen Partnern zusammen wirken.
Hervorzuheben ist dabei im Rahmen des „comprehensive approach“ das klare Bekenntnis einerseits zum ganzheitlichen Ansatz, andererseits zum Primat der außenpolitischen Vorgaben durch das DoS [Department of State = Außenministerium der Vereinigten Staaten von Amerika] für dieses Instrument des DoD [Department of Defense
= Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika].“6954
Diesem Ansatz entspreche der Umstand, dass ein erheblicher Teil der Dienstposten AFRICOMs mit Personal
aus streitkräftefremden Ressorts der US-Regierung (etwa Äußeres, Justiz, Inneres, Heimatschutz und Entwicklungszusammenarbeit) besetzt sei.6955
In einer Zusammenstellung der „Leitprinzipien von AFRICOM“ vom 7. Dezember 2007 äußerte General
Ward, Ziel des Kommandos sei es, die militärische Zusammenarbeit mit afrikanischen, US- und internationalen Partnern auf dem afrikanischen Kontinent und Inseln neu zu definieren.6956 Dazu sei man auf den Rat
von und die Zusammenarbeit mit den Afrikanern angewiesen und wolle mit der ganzen Bandbreite an afrikanischen Regierungen und Sicherheitsorganisationen sowie der internationalen Gemeinschaft zusammenarbeiten.6957 AFRICOM werde keine Basen mit hoher Truppenstärke in Afrika stationieren, sondern bedarfsabhängig und nur auf der Grundlage diplomatischer Beratungen („only in full diplomatic consultation“) mit
den Partnern Präsenz zeigen.6958 Auf Anforderung solle AFRICOM eine Unterstützerrolle für US- und internationale Organisationen spielen, die an der Verbesserung der humanitären Situation in Afrika arbeiten.6959
AFRICOM verstand sich ursprünglich als (einziges) Regionalkommando ohne „kinetic mission“, d. h. es
hatte – mit Ausnahme von 2 000 Soldaten der „Combined Joint Task Force – Horn of Africa“ – keine eigenen
Kräfte unterstellt.6960 Bei Bedarf musste sich AFRICOM Kräfte von EUCOM „ausborgen“.6961
Als Konsequenz aus den Ereignissen am 11. September 2012 in Bengasi (Libyen), als bei einem Angriff auf
das dortige US-Konsulat u. a. der US-Botschafter in Libyen starb6962, wurden dem Oberbefehlshaber von
AFRICOM am 1. Oktober 2012 sog. „Commander’s In-extremis Forces“ (CIF) unterstellt.6963 Bei diesen
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Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013,
(67), (VS-NfD).
Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013,
(68), (VS-NfD).
AFRICOM’s Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73.
AFRICOM’s Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73.
AFRICOM’s Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73 (74).
AFRICOM’s Guiding Principles vom 7. Dezember 2007, MAT A BND-2/3a, Bl. 73 (74).
Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013,
(67), (VS-NfD – insoweit offen).
Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013,
(67), (VS-NfD – insoweit offen).
Spiegel Online vom 13. September 2012, „So lief der Angriff auf das US-Konsulat in Bengasi“.
Hintergrundinformation zu USAFRICOM der politischen Abteilung des BMVg vom 27. Mai 2013,
(67), (VS-NfD – insoweit offen).

MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66
MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66

MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66
MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66
MAT A BMVg-3/1g, Bl. 66

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