Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Einklang mit dem Konfliktsvölkerrecht erfolgt war.6752 Das Verfahren wurde am 27. August 2013 gemäß §
170 Abs. 2 StPO eingestellt.6753
Ein wegen der mutmaßlichen Tötung Patrick Naujocks angelegter Beobachtungsvorgang des GBA war zum
Ende des Untersuchungszeitraums noch nicht abgeschlossen.6754 Fünf weitere Beobachtungsvorgänge des
GBA im Zusammenhang mit mutmaßlichen Drohneneinsätzen führten nach Auskunft der Bundesregierung
nicht zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, weil keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine
in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftat vorgelegen hätten.6755
g)

Kenntnisse und Auskünfte der Bundesregierung

Der Zeuge Dr. Michael Koch, von 2008 bis 2012 deutscher Botschafter in Pakistan,6756 hat bekundet, er sei
im Hinblick auf einen 2010 durch einen Drohnenangriff ums Leben gekommenen deutschen Staatsbürger
durch das Auswärtige Amt angewiesen worden, bei den pakistanischen Behörden eine Bestätigung oder ein
Dementi einzuholen.6757 Hierbei sei man „auf die üblichen Probleme gestoßen“.6758 Er könne sich an das
Ergebnis seiner Anfragen nicht mehr erinnern.6759
Die Bundesregierung teilte mit, auf die Medienberichterstattung zum Drohnenangriff vom 4. Oktober 2010
in Mir Ali hin sowohl die pakistanischen als auch die US-Behörden wiederholt um Auskunft zu dem Einsatz
und seinen Folgen gebeten zu haben.6760 Die entsprechenden Ersuchen seien mit Verbalnoten vom 5. Oktober
2010, 2. November 2010 und 6. Dezember 2010 erfolgt.6761 Im Frühjahr 2013 hätten ihr keine diesbezüglichen Informationen vorgelegen.6762 Auch im April 2014 teilte die Bundesregierung bezüglich der mutmaßlichen Tötung Erdogans, Dashti Sineh Sars, Naujocks‘, Hattours und Barkis mit:
„Der Bundesregierung liegen zu durch den Einsatz von bewaffneten unbemannten
Luftfahrzeugen getöteten Personen […] keine über entsprechende Presseberichte hinausgehenden bestätigten sicherheitsbehördlichen Informationen vor.“6763
Die Ermittlungen zu dem Angriff vom 4. Oktober 2010 seien von den pakistanischen Behörden durchgeführt
worden; bundesdeutsche Ermittlungsbehörden seien hieran nicht beteiligt gewesen.6764 Am 10. Februar 2011
habe das pakistanische Außenministerium in einer Verbalnote geäußert:

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Ministervorlage des BMJV vom 22. April 2013 zu Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, MAT A BMJV-3/1e, Bl. 31 (33).
Antwort der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/1318, S. 8.
Antwort der Bundesregierung vom 24. April 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/1214, S. 8.
Antwort der Bundesregierung vom 24. April 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/1214, S. 8.
Dr. Koch, Protokoll-Nr. 80 I, S. 30.
Dr. Koch, Protokoll-Nr. 80 I, S. 34 f.
Dr. Koch, Protokoll-Nr. 80 I, S. 48.
Dr. Koch, Protokoll-Nr. 80 I, S. 52.
Antwort der Bundesregierung vom 15. November 2010 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/3786, S. 1 f.;
Antwort der Bundesregierung vom 23. November 2010 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BTDrs. 17/3916, S. 3.
Antwort der Bundesregierung vom 7. Dezember 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/8088, S. 3.
Antwort der Bundesregierung vom 6. Mai 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 17/13381, S. 3.
Antwort der Bundesregierung vom 24. April 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/1214, S. 2.
Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai 2012 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., BT-Drs. 18/9533, S. 3.

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