Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1137 –

Drucksache 18/12850

Zur Weitergabe von Mobilfunknummern hat der Zeuge Wilhelm Dettmer bekundet:
„[…] es werden natürlich auch Handynummern übermittelt; denn das ist erforderlich,
um Beziehungsgeflechte überhaupt aufklären zu können. Sie können keine Netzwerke
aufklären, wenn Sie nicht wissen, welche Kommunikationsmittel benutzt werden und
wer gegebenenfalls auch solche nutzt, und dadurch können Sie die Person dann identifizieren.“6516
Der Zeuge Folker Berfuß hat die Weitergabe von Mobilfunknummern ebenfalls bestätigt.6517 Es seien auch
an die CIA Daten weitergegeben worden.6518 Er habe indes keinerlei Hinweise darauf, dass vom BfV übermittelte Daten zur Zielerfassung für Kampfdrohneneinsätze eingesetzt worden seien.6519 Der Zeuge
Dr. Klaus Rogner hat insoweit bekundet:
„Wir haben aber bis heute keinerlei Anlass, davon auszugehen, dass von uns übermittelte Daten ursächlich zur Tötung von Personen, die aus Deutschland nach AfPak ausgereist waren, zum Einsatz gekommen sind.“6520
Der Zeuge Dr. Dieter Romann hat zur Frage, ob durch das BfV an AND weitergegebene Daten zur Lokalisierung im Rahmen von Kampfdrohneneinsätzen genutzt wurden, geäußert:
„Keiner meiner Referatsmitarbeiter, mich eingeschlossen, keiner meiner Vorgesetzten
und nach meinem Kenntnisstand auch keine Kollegin oder Kollege, die mit den Angelegenheiten im BfV oder/und dem BKA befasst waren, hatten irgendeine Kenntnis
über oder auch gar Einfluss über oder auf den genauen Einsatz von militärischen
Kampfdrohnen der USA zur gezielten Tötung, deren Steuerung oder Modalitäten zur
Zielauswahl oder die zugrunde liegenden Informationen und dortigen militärischen
Entscheidungsprozesse. Keiner meiner Mitarbeiter und der genannten Personen hatten
irgendeine Kenntnis oder gar einen Einfluss darauf, zu eventuellen zweckwidrigen
Verwendungen von insbesondere Mobilfunkdaten […].“6521
Die Weitergabe von Daten an AND sei ausschließlich zur Verhinderung von Anschlägen und Aufklärung
von Anschlagsplänen, Kontaktpersonen, Rekrutierungspotentialen und Finanzquellen terroristischer Netzwerke erfolgt.6522
Der Zeuge Stefan Kaller hat vor dem Ausschuss ergänzt:
„Dafür streitet auch eine Plausibilitätserwägung. Ich kann mir vorstellen – ich weiß
das alles nicht –, dass der Einsatz einer Drohne ein recht kompliziertes, teures und

6516)
6517)
6518)
6519)
6520)
6521)
6522)

Dettmer, Protokoll-Nr. 98 I, S. 111.
Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 44.
Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 68.
Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 32.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 121.
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 125.
Dr. Romann, Protokoll-Nr. 100 I, S. 137.

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