Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1123 –

Drucksache 18/12850

Auch der Zeuge Dr. Klaus Rogner, seit November 2006 Referatsgruppenleiter 6E im BfV und seit 2006
Leiter der Abteilung 6 des BfV6389, hat angegeben, dass nach seinem Kenntnisstand Mobilfunknummern
nicht zu den für eine geografische Ortung unmittelbar geeigneten Daten gehörten.6390
Dies hat der Zeuge Heinz Fromm, Präsident des BfV von Juni 2000 bis Juli 20126391, bestätigt:
„Im BfV waren wir der Überzeugung, dass sich Handynummern nicht zur exakten
Ortung von Personen eignen.“6392
Das sei innerhalb des BfV „damals sozusagen Allgemeinwissen“ gewesen.6393
Der Zeuge Henrik Isselburg, seit Sommer 2006 Leiter des für Islamismus und islamistische Terrornetzwerke
mit Bezug zu Afghanistan und Pakistan zuständigen Referats 6D2 des BfV6394, hat ergänzt, dass innerhalb
des BfV Diskussionen darüber geführt worden seien, ob eine zielgenaue Lokalisierung anhand einer Mobilfunknummer möglich sei; im Ergebnis sei man zu der Auffassung gekommen, dass dies nicht der Fall sei.6395
Auch die im BfV mit dem Einsatz von IMSI-Catchern befassten Mitarbeiter hätten dies so gesehen.6396
bbb) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
In einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus dem Jahr
2008 wurden verschiedene durch die Betreiber von Mobilfunknetzen verwendete Methoden zur Ortung von
Mobiltelefonen im Rahmen der sogenannten Location-Based Services beschrieben.6397 Die Genauigkeit der
sogenannten zellbasierten Verfahren, bei denen der Standort des Endgeräts mit dem Standort der Basisstation
gleichgesetzt werde, hänge von der Größe der Mobilfunkzelle ab, deren Radius zwischen 100 Metern und 35
Kilometern liegen könne.6398 Die Ortungsgenauigkeit könne durch weitere technische Mittel und Verfahren
erhöht werden, die aber immer noch ein Feld von 0,24 Quadratkilometern als Ortungsergebnis lieferten.6399
Zeit- und winkelbasierte Verfahren könnten genauere Ergebnisse liefern, indem sie Daten mehrerer Basisstationen nutzten.6400 Diese Verfahren lieferten Standortdaten mit einer Genauigkeit von 50 bis 200 Metern.6401

6389)
6390)
6391)
6392)
6393)
6394)
6395)
6396)
6397)
6398)
6399)
6400)
6401)

Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 79.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 107.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 5.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 8.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 35; vgl. auch Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 125.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 73.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 89.
Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 116.
Studie des BSI „Öffentliche Mobilfunknetze und ihre Sicherheitsaspekte“, MAT A BfV-22, Bl. 6 (108 ff.).
Studie des BSI „Öffentliche Mobilfunknetze und ihre Sicherheitsaspekte“, MAT A BfV-22, Bl. 6 (109); Studie des BSI „Schutz
Mobiler Kommunikationslösungen vor Angriffen über die Netzinfrastrukturen der Mobilkommunikation - Teil 1“, MAT A BfV22, Bl. 154 (323), (VS-NfD – insoweit offen).
Studie des BSI „Öffentliche Mobilfunknetze und ihre Sicherheitsaspekte“, MAT A BfV-22, Bl. 6 (109 f.).
Studie des BSI „Öffentliche Mobilfunknetze und ihre Sicherheitsaspekte“, MAT A BfV-22, Bl. 6 (110).
Studie des BSI „Öffentliche Mobilfunknetze und ihre Sicherheitsaspekte“, MAT A BfV-22, Bl. 6 (114).

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