Drucksache 18/12850
– 1108 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Zeuge Pofalla hat in seiner Vernehmung auch hinsichtlich der Frage, warum er das Parlamentarische
Kontrollgremium im Oktober 2013 nicht informiert habe, darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt aus seiner Sicht nicht geklärt gewesen sei. Insofern sei seine Absicht gewesen, den angeforderten Bericht abzuwarten und dann das Parlamenarische Kontrollgremium zu unterrichten. Allein seine Anweisung an den BND
sei aber kein Grund für eine solche Unterrichtung gewesen.6294
Zur Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums über die BND-eigenen Selektoren im Hinblick
auf die Vorgänge im März 2015 hat der Zeuge Schindler dabei klargestellt:
„Die Unterrichtung war über die NSA-Selektoren im Mai 2015, und die Frage der
eigenen Erfassung, die ist ebenfalls im Mai 2015 von mir angesprochen worden, allerdings nicht so ausführlich wie die NSA-Selektoren; das sind zwei unterschiedliche
Sachen.“6295
Vor diesem Hintergrund habe es sich im Mai 2015 nach seiner Wahrnehmung um eine Vorabunterrichtung
gehandelt, bei der es keinerlei Nachfragen gegeben habe. Es habe sich bei den BND-eigenen Selektoren in
diesem Rahmen um ein Randproblem gehandelt, da es zu 99 Prozent um die NSA-Selektoren gegangen
sei.6296 Zur Ergänzung seiner Ausführungen hat der Zeuge Schindler aus seinem Sprechzettel der einschlägigen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Mai 2015 zitiert:
„Ich habe als letzten Punkt, nachdem ich ausführlich die NSA-Diskussion und die
NSA dargestellt habe, mit der Überschrift ,Sonderproblem – eigene Erfassung‘ vorgelesen - und ich lese vor, mit Ihrer Erlaubnis -: Im Oktober 2013, ein genaues Datum
ist mir nicht erinnerlich, hat mir die Abteilung TA vorgetragen, dass bei einer Prüfung
unserer eigenen Erfassung deutlich geworden sei, dass wir Telekommunikationsmerkmale zu Einrichtungen und Personen von Partnern steuern. Dies sei zwar auftragskonform, aber angesichts der öffentlichen Diskussion möglicherweise bedenklich. Auftragskonform bedeutet zum Beispiel ‚Botschaften von EU-Staaten und/oder NATOPartnern in Krisengebieten oder in Einsatzgebieten der Bundeswehr‘ oder zum Beispiel ‚nichtdeutsche Firmen von EU-Staaten wegen Proliferation‘. Ich habe diesen
Umstand Ende Oktober 2013 dem damaligen ChefBK unter Beisein des AL 6 vorgetragen und vorgeschlagen, dies trotz des darauffolgenden Erkenntnisverlustes grundsätzlich einzustellen. Dem hat ChefBK zugestimmt. Eine entsprechende mündliche
Weisung habe ich nach meiner Erinnerung entweder noch am gleichen Tag oder einen
Tag später weitergegeben. Das habe ich genau so vorgelesen im Parlamentarischen
Kontrollgremium. Und ich glaube, damit habe ich auch meiner Pflicht Genüge getan.“6297
6294)
6295)
6296)
6297)
Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 120.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 36.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 36.
Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 37.