Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

„Aus einer ersten Matrix wurde eine zweite Matrix in ein bisschen anderer Form. Und
dann wurde daraus eine E-Mail, die versandt werden sollte, wo man in schriftlicher
Form darüber informiert, die dann auch mehrfach umgebaut werden musste, mit Einbindung auch - die dann auch den Juristen vorgelegt worden ist, damit der Wortlaut
auch justiziabel ist. Und ich glaube, im Oktober, Ende Oktober ist die erste E-Mail
dann rausgegangen.“5869
Nach Erinnerung des Zeugen D. B. waren die Arbeiten bereits Ende September 2013 abgeschlossen. Er hat
ausgeführt, dass der Weisungsentwurf weitgehend konsolidiert gewesen sei.5870 Warum die dann eigentlich
angestrebte formelle Mitzeichnung aller Beteiligten nicht mehr erfolgte, könne er nicht sagen, er wisse es
nicht.5871 Er hat aber darauf hingewiesen, dass die Arbeiten Ende Oktober 2013 unterbrochen worden seien
als sich BND-Präsident Schindler persönlich über die Problematik der BND-eigenen Selektoren informieren
ließ und in der Folge eine eigene Weisung erteilt habe. Dieser habe konkret nachgefragt:
„‘Was ist gesteuert?‘ - da gibt es ja eine schriftliche Antwort in den Akten -, und
mündlich wurde ihm auch erläutert, wie waren so die Prozesse, die wir so in der Weisung ja auch da aufgeführt haben, zu welchem Zwecke wird wer aufgeklärt und was
sind da für Abwägungen zu tätigen.“5872
Nach einem möglichen Zusammenhang gefragt hat der Zeuge D. B. darauf hingewiesen, dass der Präsident
des BND vor der Weisungserteilung im Oktober 2013 in groben Zügen über den sich in der Erarbeitung
befindlichen Weisungsentwurf mündlich informiert worden sei. Der Zeuge konnte sich indes nicht erinnern,
ob dies unmittelbar durch ihn selbst oder einen anderen Mitarbeiter erfolgt sei.5873 Die in eine andere Richtung zielende Weisung des Präsidenten habe dann den laufenden Prozess abbrechen lassen:
„Da gibt es verschiedene Mails und verschiedene Akten hier drin - ich glaube, auch
noch spätere, auch noch von Anfang September -, wo man dann auch die Fortentwicklung dieser Weisung sieht. Also, die Weisung - mit der Weisung wurde begonnen im
Frühjahr, April/Mai 2013 - war im September weitgehend konsolidiert, ist aber so
nicht erlassen worden. Und Ende Oktober ist dann eine Weisung gekommen, […]
Also, die damit nicht übereinstimmt. Der Weisungsentwurf sagt, unter gewissen Umständen seien auftragskonform auch Regierungseinrichtungen von Partnerländern zulässig. Wenn die Information nicht auf andere Weise beschafft werden kann, wenn
politische Sensitivität abgewogen wurde, dann sei es zulässig, während die Weisung
vom Präsidenten jetzt sagte: In keinem Fall ist eine Steuerung oder Erfassung von
einer Institution eines Partnerstaates erlaubt.“5874

5869)
5870)
5871)
5872)
5873)
5874)

B. R., Protokoll-Nr. 112 I, S. 103.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 48.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 31.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 31.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 31.
D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 45 f.

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