Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 1033 –
Drucksache 18/12850
statt. Was nicht stattfand, war tatsächlich eine - Analyse, eine Bestandsanalyse oder,
wenn Sie so wollen, eine Kontrolle der eingesteuerten Selektoren.“5850
Die Zeugenvernehmungen haben allerdings auch ergeben, dass bereits vor dem Untersuchungszeitraum damit begonnen worden war, bei der Erfassung von Selektoren zu einer verbesserten Qualitätssicherung zu
gelangen. Der Zeuge D. B., damals Leiter der Unterabteilung T2 des BND, hat hierzu ausgeführt, dass dieser
Prozess seines Wissens nach in der Zentrale begonnen und dann über die Jahre mit den Außenstellen fortgesetzt worden sei.5851 Dabei sei insofern eine Grundrevision durchgeführt worden, als bereits verschiedene
„Tools“ zur Verwaltung der Selektoren geschaffen worden seien.
„Und bei dem Übergang in die jetzige Datenbank ist natürlich im Übergang geprüft
worden und Datenbereinigung betrieben worden: ‚Gehören die da auch alle rein?‘, und
dabei geprüft worden: Nur die, die da reingehören, sollen da auch überführt werden.“5852
Eine Rolle hat dabei auch die Einführung einer BND-einheitlichen personenbezogenen Datenbank gespielt.
Nach Aussage des Zeugen R. U., damals Leiter der BND-Außenstelle in Bad Aibling, wurde diese PBDB
dort 2013 oder 2014 eingeführt.5853 In diese seien dabei die Daten aus den bis dahin bestehenden Systemen
übernommen worden, im Falle der Außenstelle Bad Aibling die Daten aus der bis dahin für die Selektoren
gepflegten Datenbank TND [Target Number Database].5854
Konkret seien die Sachbearbeiter bei der Umstellung angehalten worden, die Qualität der Daten zu überprüfen. Dies sei auch häufiger Thema bei Dienstbesprechungen unter den Referatsleitern gewesen:
„Mit der heutigen Datenbank war auch eine Verpflichtung da, zu jedem Datensatz eine
Referenz zu hinterlegen. Referenz insofern: Warum ist das gesteuert? Hat das schon
zu Meldungen geführt? Wollte das die Auswertung haben? Wo kommt das her? Wenn man so eine Referenz natürlich zu jedem Datensatz hat, ist die Überprüfung
weit einfacher zu machen; das war in den Vorgängersystemen so nicht und ist natürlich
auch bei der Übernahme nicht so passiert“.5855
Bei den Zeugenvernehmungen wurde insofern bezüglich der früheren Verfahren darauf hingewiesen, dass
im Hinblick auf die Vergangenheit oft nur noch schwer festgestellt werden konnte, warum ein bestimmer
Selektor durch den BND eingesteuert worden war. Dies hat z. B. der Zeuge Schindler bestätigt:
„Es ist leider so, dass ja neben dem Anklicken des Bezuges zum Auftragsprofil der
Bundesregierung in aller Regel keine weitere Dokumentation erfolgte. Das bedeutet,
es ist sehr schwer, von heute rückwärts zu schauen: Warum ist im Jahre 1998 ausgerechnet dieser Selektor im Nachbarland der Bundesrepublik Deutschland eingestellt
5850)
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W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 8.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 12.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 12.
R. U., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 6.
R. U., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 6.
D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 12.