Drucksache 18/12850
– 1006 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Nach Aussage des Zeugen A. N. gibt es keine NSA-Präsenz in Gablingen.5720 Die Pressedarstellung,5721 die
NSA sauge in Gablingen deutsche Verkehre ab, sei falsch.5722
Eine gemeinsame Operation mit einem Five Eyes-Nachrichtendienst in Gablingen ist dem Zeugen nicht bekannt gewesen.5723 Der in einem ihm vorgehaltenen eingestuften Dokument angegebene Nachrichtendienst
sei kein Five Eyes-Nachrichtendienst.5724 Auch die Operationen EIKONAL und GLO… seien ihm nur aus
der Presse bekannt geworden.5725 Ihm sei nicht bekannt, dass der Standort Gablingen in diese Operationen
eingebunden gewesen wäre.5726 Auch in seiner zweiten Vernehmung hat der Zeuge A. N. erklärt, dass bei der
Kurzwellenerfassung in Gablingen nicht mit einem Five Eyes-Nachrichtendienst kooperiert werde.5727
Der Zeuge A. N. hat auch bekundet, dass ihm keine gemeinsame BND-NSA-Erfassung im Ausland bekannt
sei, zu der in Gablingen Daten verarbeitet worden sein sollen.5728
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Zur Frage einer Datenweitergabe von in Gablingen gewonnenen Daten an die NSA
Nach Aussage des Zeugen A. N. gibt es keine Datenweitergabe von Gablingen aus direkt an die NSA.5729 Der
Zeuge A. N. hat konkret ausgeführt:
„Und ich habe ja vorher schon gesagt, dass wir keinerlei Daten an Vertreter von den
sogenannten Fünf-Eyes-Staaten geben. Punkt.“5730
Auch in seiner zweiten Vernehmung hat der Zeuge A. N. bestätigt, dass ihm als Dienststellenleiter keine
Datenweitergabe aus der Kurzwellenerfassung an die NSA bekannt gewesen sei.5731 Der Zeuge hat dies ganz
konkret ausgeschlossen:
„Also, während meiner Amtszeit als Dienststellenleiter kann man das ausschließen. –
An die Five Eyes.“5732
Auch die zur Wartung eingesetzten NSA-Techniker bekämen keinerlei Daten.5733
Dass Daten aus der Zentrale des BND an einen Five Eyes-Dienst weitergeleitet würden, habe er aber nicht
ausschließen können.5734 Ob die NSA von der Erfassung in Gablingen profitiere, hat der Zeuge A. N. daher
nicht beurteilen können.5735 Die Entscheidung der Datenweitergabe an andere Dienste würde in Pullach gefällt.5736 An anderer Stelle hat der Zeuge dazu erklärt:
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A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 159.
Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2013 „Codename Drehpunkt“.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 158.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 187.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 187.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 163.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 164.
A. N., Protokoll-Nr. 74 I, S. 51.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 167.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 148.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 148.
A. N., Protokoll-Nr. 74 I, S. 65.
A. N., Protokoll-Nr. 74 I, S. 45.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 148.
A. N., Protokoll-Nr. 74 I, S. 70.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 148.
A. N., Protokoll-Nr. 62 I, S. 150.