Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
werden müsse. Nur in Fällen fehlenden Bezugs, des Kernbereichs der Exekutive und der Gefährdung des
Staatswohls könne davon abgewichen werden, wobei die Geltendmachung dieser Ausnahmen in jedem Einzelfall zu begründen und gerichtlich überprüfbar sei. Weiter habe er auf die Möglichkeiten der Unkenntlichmachung, beispielsweise zum Schutz von Mitarbeitern oder nachrichtendienstlicher Methodik, hingewiesen.
Eine formale Einstufung von Vorgängen könne grundsätzlich kein Recht zur Nichtvorlage begründen, weil
auch die Geheimhaltung durch den Ausschuss weiter gewahrt werde.185
Die besuchten Regierungen hätten zugesagt, umfassend zu prüfen sowie umfassend und begründend schriftlich zu antworten. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass alle Fragen beantwortet würden. Die ausländischen Regierungen hätten sich noch nicht festgelegt, ob und wie sie Unterlagen freigeben. Es sei zu erwarten,
dass Konsultationen in jedem Einzelfall erforderlich würden. Mittlerweile seien bereits Nachfragen zum
rechtlichen und parlamentarischen System in Deutschland eingegangen. Bei der Freigabeentscheidung spiele
die nationale Sicherheit eine große Rolle. Australien werde zusätzlich abwägen, dass die dortigen nationalen
Kontrollgremien keine derart umfassenden Kompetenzen wie ein deutscher Untersuchungsausschuss hätten.
Die Bundesregierung werde alle betreffenden Dokumente den jeweiligen Regierungen der Five Eyes-Staaten
vorlegen. Insgesamt sei von einer niedrigen dreistelligen Anzahl von Dokumenten von Seiten des BND und
von einer zweistelligen Anzahl von Dokumenten seitens des BfV auszugehen.186
Die Anlagen zu den im Vorfeld an die Five Eyes-Staaten gerichteten Schreiben enthielten den Einsetzungsbeschluss des Ausschusses sowie die Leitsätze der maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in englischer Sprache.187
Ergänzend hat Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche Nachfragen aus dem Kreis der Ausschussmitglieder beantwortet. Hierbei hat er Folgendes ausgeführt:
Seine Gesprächspartner hätten den Konsultationen hohe Bedeutung zugemessen. Er habe nicht die Frage
nach einer umgekehrten Verfahrensweise gestellt, wenn etwa das Select Committee on Intelligence des USSenats von der Regierung Unterlagen mit Bezug zu Deutschland anfordere. Dies sei nicht Gegenstand der zu
klärenden Fragen der Bundesregierung gewesen.188
Auf Schutzmaßnahmen, insbesondere auf das sogenannte Treptow-Verfahren, habe er hingewiesen.189
Die Bundesregierung werde alles tun, um den Untersuchungsausschuss zu unterstützen. Die Gesprächspartner hätten zugesagt, dass die schriftlichen Antworten unverzüglich erfolgen würden. Sobald es Neuigkeiten
gebe, werde die Bundesregierung den Untersuchungsausschuss unterrichten. Ob sich die besuchten Regierungen bei ihren Antworten abstimmen würden, sei ihm nicht bekannt. Es gebe keine Dokumente, die den
Konsultationen vorenthalten worden seien.190
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Fritsche, Protokoll-Nr. 12, S. 5.
Fritsche, Protokoll-Nr. 12, S. 5.
Fritsche, Protokoll-Nr. 12, S. 5.
Fritsche, Protokoll-Nr. 12, S. 6.
Fritsche, Protokoll-Nr. 12, S. 7.
Fritsche, Protokoll-Nr. 12, S. 7.