Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/422

und angebotene Unterstützung der Bundesbehörden in Anspruch zu nehmen. Die örtlichen Ausländerbehörden machten letztlich nur zurückhaltend von den Instrumenten des Ausländerrechts Gebrauch.
6.

Während des gesamten Zeitraums wurde gegen Amri ermittelt, ihm wurde insgesamt die Begehung von
13 Straftaten zugeschrieben. Zu einer vollständigen Zusammenführung aller Verfahren gegen Amri kam
es nicht. Wegen der Annahme des Landeskriminalamtes Berlin, Amri sei nunmehr in kleinkriminellen
Milieus unterwegs, wurden auch in dem gegen Amri von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin geführten
Verfahren, nach dem 21. September 2016 keine Überwachungsmaßnahmen mehr durchgeführt.

II.

Aufgrund der polizeilich etablierten Betrachtung der Gefährdungshinweise wurde – ex post – die von Amri
ausgehende Gefährlichkeit falsch eingeschätzt. Amri als sehr gefährlich einzuschätzen, war auf Basis der
vielfältigen vorliegenden Informationen zwingend, umso unverständlicher ist, dass seine Handlungsspielräume, insbesondere nach Einstellung der Überwachungsmaßnahmen ab dem 21. September 2016, nicht
konsequenter eingeschränkt wurden.

Die Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE.) und Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
fügten dem Untersuchungsbericht jeweils ein Sondervotum bei.
Eine zusammenfassende und Geheimschutzbelange berücksichtigende Fassung des Untersuchungsberichts, der
neben den Schlussfolgerungen auch eine Reihe von Empfehlungen enthält, legte das Parlamentarische Kontrollgremium im Zuge einer Bewertung gemäß § 10 Absatz 2 und 3 PKGrG am 31. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12585) vor.
VI.

Laufende Kontrollen

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat seinen Ständigen Bevollmächtigten im Juli 2017 beauftragt, strukturelle Kontrollen zu folgenden Themen durchzuführen:


Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus im Inland



Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes im Bereich der Aufklärung von internationalen Cyberangriffsstrukturen



Technische Aufklärung von Internetinhalten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Berlin, 11. Januar 2018
Clemens Binninger
Vorsitzender

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