chert. Vergleichbares gilt auch für die Berichtigung von
fehlerhaften Daten. Diese können auf der Blockchain
zwar korrigiert, aber nachträglich nicht geändert wer‑
den (vgl. hierzu auch Nr. 1.4.1). Ich habe um Übermitt‑
lung weiterer Informationen und Unterlagen gebeten,
die mir zwischenzeitlich zur Prüfung vorliegen. Das
Ergebnis lag bei Redaktionsschluss zu diesem Tätigkeits‑
bericht noch nicht vor.
9.3.2 Beratungs- und Kontrollbesuch bei der Bundes
anstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Eine erste Kontrolle der Datenbank „THWin“ als zentrales Speicherinstrument und ihre Anwendung in den
Dienststellen ist der Auftakt für nachfolgende dezentrale Kontrollmaßnahmen
Zwar wurde ich schon im Vorfeld des Testbetriebs über
das Projekt unterrichtet. Die Kommunikation blieb
aber leider nicht auf Dauer so gut. So erfuhr ich z. B.
von dem Einsatz aktiv sendender Transponder erst aus
der Presse und konnte darauf nur reagieren, statt mich
im Vorfeld proaktiv einzubringen. Auch der Abschluss‑
bericht der ersten Testphase wurde mir nicht, wie sonst
üblich, vor der Veröffentlichung zur Kenntnis gegeben,
obwohl ich mehrmals darum gebeten hatte.
Derzeit wird die zweite Testphase geplant, bei der
verschiedene Szenarien erprobt werden sollen, wie das
Betreten festgelegter Bereiche und das Erkennen von
liegenden Personen. Die Planungen dazu wurden mir
bisher in mehreren Informationsveranstaltungen
mitgeteilt.
Das THW nutzt als zentrales Instrument die Anwendung
„THWin“. Diese besteht aus einzelnen Datenbanken,
die in jeder Dienststelle des THW genutzt werden. In
“THWin“ werden gemäß § 2 Absatz 3 THW-Gesetz die
personenbezogenen Daten von rund 80.000 Ehrenamtli‑
chen verarbeitet.
Das Rechte- und Rollenkonzept ist grundsätzlich nicht
zu beanstanden, befindet sich derzeit allerdings in der
Überarbeitung, sodass es bei künftigen Kontrollmaßnah‑
men ergänzend zu prüfen ist.
Nach Art. 30 DSGVO ist ein Verzeichnis über die Ver‑
arbeitungstätigkeiten zu erstellen und zu führen. Dies
war zum Zeitpunkt der Kontrollmaßnahme noch nicht
erfolgt. Das THW hat zwischenzeitlich die ersten Maß‑
nahmen zur Einführung und Umsetzung eingeleitet.
9.3.3 Projekte der Bundespolizei
Die Bundespolizei startete im Berichtszeitraum zwei
datenschutzrechtlich umstrittene Projekte: den Test
von Gesichtserkennungssoftware am Bahnhof Südkreuz
in Berlin und den Test von Bodycams. Ich wurde zu spät
und unzureichend beteiligt.
Im August 2017 startete die Bundespolizei das Pilot‑
projekt am Bahnhof Südkreuz, zunächst mit dem Test
von Gesichtserkennungssoftware. Dabei wurden drei
verschiedene Softwareprodukte zur Gesichtserkennung
im Live-Betrieb auf die Tauglichkeit zur Anwendung in
der polizeilichen Praxis getestet. Die Aufnahmen von
ausgewählten Kameras des videoüberwachten Bahn‑
hofes wurden dabei mit einem Testfahndungsbestand
abgeglichen. Dieser wurde aus Lichtbildern von freiwil‑
ligen Testteilnehmern erstellt. Die Verarbeitung erfolgte
in einem separaten und abgeschotteten Netzwerk. Ein
Abgleich mit polizeilichen Datenbanken erfolgte nicht.
Es wurde die Wiedererkennungsrate der Testpersonen
ausgewertet.
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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018
Wenngleich ich sehe, dass Videoüberwachung mit Ge‑
sichtserkennung im polizeilichen Alltag ein gutes Hilfs‑
mittel sein kann, halte ich den Einsatz dieser neuen,
über die herkömmliche Videoüberwachung hinausge‑
henden Technik im polizeilichen Alltag nach derzei‑
tiger Rechtslage für rechtswidrig. Gesichtserkennung