Empfehlungen
der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
für einen kindgerechten Datenschutz im Umgang mit digitalen Medienangeboten
Empfehlung 1:
Anbieter digitaler Medien und Dienste, die insbesondere auch Minderjährige ansprechen, sind aufgefor‑
dert, die Datenschutzbelange dieser Zielgruppe in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Empfehlung 2:
Der besonderen Schutzbedürftigkeit Minderjähriger ist durch eine entsprechende Gestaltung von
Produkten und Dienstleistungen besonders Rechnung zu tragen. Informationspflichten sind kindgerecht
verständlich darzustellen.
Empfehlung 3:
Medienanbieter und -dienste, die sich entweder gezielt an Minderjährige wenden oder jedenfalls nicht
ausschließen können, dass ihr Angebot auch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren in Anspruch
genommen wird, sind verpflichtet, für eine umfassende Transparenz und Sicherheit der Datenverarbei‑
tung zu sorgen.
Empfehlung 4:
Datenschutzhinweise einschließlich Informationen zu den erforderlichen Einwilligungen sind in einfacher
und für Minderjährige leicht verständlicher Sprache abzufassen und an exponierter Stelle zu platzieren.
Empfehlung 5:
Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und alle sonstigen in die Betreuung von Kindern und Jugendlichen
eingebundenen gesellschaftliche Kräfte sind aufgerufen, gerade in Zeiten
der durch die Digitalisierung ermöglichten Freiheiten sowohl für den besonderen Wert
personenbezogener Informationen als auch für das Risiko der hohen Verletzbarkeit der eigenen Persön‑
lichkeit zu sensibilisieren.
Empfehlung 6:
Insbesondere staatlichen Institutionen obliegt es, Kinder und Jugendliche altersgerecht und umfassend
auf die digitale Welt und die datenschutzrechtlichen Risiken vorzubereiten und ihnen Chancen und Risi‑
ken einer selbstbewusst-kritischen Teilhabe an den vielfältigen medialen Angeboten zu vermitteln.
Empfehlung 7:
Auf Bundes- und Landesebene sollten Informations- und Aufklärungskampagnen von Verbänden und Ins‑
titutionen für kindgerechten Datenschutz initiiert und stärker unterstützt werden. Hierzu gehören auch die
verschiedenen Initiativen der Landesdatenschutzbehörden.
Empfehlung 8:
Der Umgang mit digitalen Medien und die Vermittlung entsprechender Kompetenzen im Bereich des
Datenschutzes sollte fester Bestandteil des schulischen Bildungsangebots sein.
Empfehlung 9:
Eltern sollten durch Informationsinitiativen dabei unterstützt werden, ihren Kindern insbesondere bei
der Ersterkundung digitaler Medien die notwendige Hilfestellung auch im Bereich des Datenschutzes zu
geben.
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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018