Datenethikkommission – DEK
Die DEK wurde von der Bundesregierung im Herbst 2018
ins Leben gerufen. Aufgabe der DEK ist es, bis Herbst 2019
Handlungsempfehlungen für die künftige Datenpolitik der
Bundesrepublik zu entwickeln. Die DEK soll Leitlinien für den
Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen
Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des
Wohlstandes im Informationszeitalter entwickeln. Zudem
sollen Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, wie
diese ethischen Leitlinien entwickelt, beachtet, implemen‑
tiert und beaufsichtigt werden können.
Die DEK gibt es seit
Herbst 2018
Die DEK hat neben mir 15 weitere Mitglieder. Bei den Mit‑
gliedern handelt es sich um Datenschutzaufsichtsbehörden,
Professorinnen und Professoren verschiedener Fachrichtungen,
Vertreter des Verbraucherschutzes und der Industrie. Weitere
Informationen sind auf dem Internetauftritt der DEK unter
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Datenethikkommission/Datenethikkommission_node.html
abrufbar.
1.4 Künstliche Intelligenz
Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 die von
den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für
Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales
gemeinsam vorgelegte Strategie Künstliche Intelligenz
(KI) verabschiedet. Mit der Strategie Künstliche Intelligenz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für
Innovationen und die Anwendung von KI-Technologien
zu entwickeln und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands zu sichern.
Bandbreite und Einsatzmöglichkeiten der KI sind schon
heute enorm. Sie reichen vom einfachen Errechnen von
Wegerouten über Bild- und Spracherkennung bis hin zu
überaus komplexen Entscheidungs- und Vorhersageum‑
gebungen. Selbstlernende Algorithmen überprüfen
kontinuierlich ihre eigenen Rechenabläufe und schrei‑
ben sie fort. Zu erwarten ist die Entwicklung immer
selbstständigerer und umfassenderer Anwendungen, die
immer mehr menschliches Verhalten in immer brei‑
teren Handlungsfeldern automatisieren und teilweise
ersetzen sollen. Dabei wird eine zunehmende Menge
personenbezogener Daten verarbeitet werden. Gleich‑
zeitig werden die Verarbeitungswege für die betroffenen
Personen immer schwerer nachvollziehbar. Ebenso
komplex wie die Einsatzmöglichkeiten sind deshalb die
mit KI-Technologien einhergehenden Risiken für die in‑
formationelle Selbstbestimmung einzelner Betroffener.
Deshalb habe ich die Entstehung der KI-Strategie beglei‑
tet und mich dafür eingesetzt, den Schutz der Privat‑
sphäre als essentiellen Bestandteil der Förderung von In‑
novation zu verstehen und die Vorgaben der DSGVO von
Beginn an als Qualitätsmerkmale für eine verantwor‑
tungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und
Nutzung von KI zu verstehen. In der Datenethikkommis‑
sion (DEK – vgl. nebenstehender Informationskasten)
haben wir Anfang September 2018 das Eckpunktepapier
der Bundesregierung diskutiert und datenschutzrechtli‑
che Empfehlungen für die KI-Strategie erarbeitet.
Auf dieser Grundlage konnte ich wichtige datenschutz‑
rechtliche Aspekte beim Forum „Arbeitswelt und
Arbeitsmarkt“ des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales Mitte September 2018 einbringen, dessen Er‑
gebnisse wiederum in die KI-Strategie eingeflossen sind.
Wichtige Punkte, wie der Beschäftigtendatenschutz im
Bereich von KI-Anwendungen, die Nutzung moderner
Pseudonymisierungs- und Anonymisierungsverfahren,
die Notwendigkeit von Technikfolgenabschätzungen
oder die datenschutzkonforme Erschließung großer Da‑
tenmengen, werden an mehreren Stellen innerhalb der
Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018
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