Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuche 2013–2018 (Gesamtjahre)
120
100
80
60
102
97
84
40
59
60
48
20
21
0
2013
2014
2015
Meldungen von Datenschutzverstößen
Die DSGVO normiert im Unterschied zur alten Rechtslage
nunmehr Meldepflichten für sämtliche in ihren Anwen‑
dungsbereich fallende öffentliche und nicht-öffentliche
Stellen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
(Art. 33 DSGVO). Im Berichtszeitraum haben mich 7.293
Meldungen über Datenschutzverstöße erreicht. Diese
umfassen auch Meldungen von Telekommunikations‑
unternehmen. Soweit Unternehmen personenbezogene
Daten für die geschäftsmäßige Erbringung von Telekom‑
2016
2017
bis 24.05.
2018
ab 25.05.
2018
munikationsdiensten verarbeiten, liegt die Zuständigkeit
für Meldungen nach Art. 33 DSGVO ausschließlich bei
mir (§ 115 Absatz 4 Satz 1 TKG vgl. u. Nr. 15.2.4).
Daneben haben mich 17 Meldungen nach § 109a TKG
erreicht. Gemäß § 109a TKG sind die Telekommunika‑
tionsdiensteanbieter verpflichtet, die Bundesnetzagen‑
tur und mich sowie unter bestimmten Umständen auch
die Betroffenen zu benachrichtigen, wenn der Schutz
personenbezogener Daten verletzt worden ist (vgl. u.
Nr. 15.2.4).
Meldungen von Datenschutzverstößen
25.05.2018 – 31.12.2018
Art. 33 DSGVO
7.293
§ 65 BDSG
0
§ 109 Absatz 1 TKG
17
Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018
17