Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuche 2013–2018 (Gesamtjahre)

120

100

80

60
102

97
84

40
59

60
48

20
21
0
2013

2014

2015

Meldungen von Datenschutzverstößen
Die DSGVO normiert im Unterschied zur alten Rechtslage
nunmehr Meldepflichten für sämtliche in ihren Anwen‑
dungsbereich fallende öffentliche und nicht-öffentliche
Stellen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
(Art. 33 DSGVO). Im Berichtszeitraum haben mich 7.293
Meldungen über Datenschutzverstöße erreicht. Diese
umfassen auch Meldungen von Telekommunikations‑
unternehmen. Soweit Unternehmen personenbezogene
Daten für die geschäftsmäßige Erbringung von Telekom‑

2016

2017

bis 24.05.
2018

ab 25.05.
2018

munikationsdiensten verarbeiten, liegt die Zuständigkeit
für Meldungen nach Art. 33 DSGVO ausschließlich bei
mir (§ 115 Absatz 4 Satz 1 TKG vgl. u. Nr. 15.2.4).
Daneben haben mich 17 Meldungen nach § 109a TKG
erreicht. Gemäß § 109a TKG sind die Telekommunika‑
tionsdiensteanbieter verpflichtet, die Bundesnetzagen‑
tur und mich sowie unter bestimmten Umständen auch
die Betroffenen zu benachrichtigen, wenn der Schutz
personenbezogener Daten verletzt worden ist (vgl. u.
Nr. 15.2.4).

Meldungen von Datenschutzverstößen

25.05.2018 – 31.12.2018

Art. 33 DSGVO

7.293

§ 65 BDSG

0

§ 109 Absatz 1 TKG

17

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018

17

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