Gesetzgebungsverfahren für eine neue E-Privacy-Ver‑
ordnung (vgl. o. Nr. 15.1.2). Auch wenn sich die Reihe
insbesondere an Abgeordnete des Deutschen Bundes‑
tages richtet, werden sämtliche Ausgaben von „Daten‑
schutz kompakt“ auch auf meiner Website bereitgestellt
und können somit von allen Interessierten gelesen
und heruntergeladen werden. Daneben erhielten die
Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestages zu Beginn
der Legislaturperiode eine Informationsmappe, mit der
sie sich einen Überblick über meine Aufgaben sowie Zu‑
sammenarbeit mit dem Bundestag verschaffen konnten.
Da die DSGVO für viele Mitglieder des Bundestages im
letzten Jahr nicht nur ein politisches Thema darstellte,
sondern sie auch ganz unmittelbar bei ihrer täglichen
Arbeit mit personenbezogenen Daten betraf, erreichten
mich viele Unterstützungsersuchen von Abgeordneten,
wie am besten mit dem neuen Recht umzugehen sei.
Die Fragen reichten dabei vom Umgang mit Daten von
Bürgern, die sich im Rahmen von Anfragen oder Petitio‑
nen an die Abgeordneten wenden, über die Nutzung von
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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018
Sozialen Medien bis hin zur Verarbeitung von Daten der
in den Büros beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mit‑
arbeiter. Eine Antwort auf diese und weitere Fragen im
Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht habe
ich in meiner Handreichung für die Mitglieder des Deut‑
schen Bundestages unter dem Titel „Datenschutz-Grund‑
verordnung für Abgeordnete“ veröffentlicht (vgl. hierzu
auch unter Nr. 14.1.1).
Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz
Neben vielen eigenen Veröffentlichungen habe ich
auch an der Erstellung der Kurzpapiere der Daten‑
schutzkonferenz (DSK) zum neuen Datenschutzrecht
mitgewirkt. Diese dienen der ersten Orientierung, wie
bestimmte Fragestellungen von den Datenschutzauf‑
sichtsbehörden des Bundes und der Länder bewertet
werden. Im Berichtszeitraum wurden von der DSK
insgesamt 19 Kurzpapiere beschlossen (vgl. Kasten
zu Nr. 17.9).