Eingeleitete Verfahren nach Artikel 56 DSGVO
140
120
100
80
139
60
97
40
89
82
Okt 18
Nov 18
77
62
45
20
3
0
Mai 18
Jun 18
Jul 18
Aug 18
Die deutschen Aufsichtsbehörden zählen insgesamt zu
den Aktivsten. So wurden von den insgesamt 594 im
Zeitraum vom 25. Mai bis 31. Dezember 2018 eingelei‑
teten Artikel-56-Verfahren allein 236 von deutschen
Aufsichtsbehörden initiiert.
Auch die inhaltliche Abstimmung zwischen den europä‑
ischen Aufsichtsbehörden im Rahmen des sogenannten
Sept 18
Dez 18
One-Stop-Shop-Verfahrens nach Artikel 60 DSGVO zeigt
einen stetigen Zuwachs. Auffallend ist zudem die Spitze
an Artikel-64-Verfahren im Juli 2018. Zu diesem Zeitpunkt
haben zahlreiche Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaa‑
ten, auch die deutschen, ihre nationalen Datenschutz‑
folgeabschätzungslisten (DSFA) nach Artikel 35 Absatz 4
DSGVO dem EDSA zur Stellungnahme vorgelegt.
Eingeleitete Verfahren nach Artikel 60 und 64 DSGVO
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
Mai 18
Juni 18
Jul 18
Aug 18
Sep 18
Okt 18
Nov 18
Dez 18
Art. 60-Verfahren (One-Stop-Shop Cooperation)
Art. 64-Verfahren (Opinion by the EDPB)
Eine wesentliche Aufgabe der ZASt ist es, die Herstellung
gemeinsamer Standpunkte der deutschen Aufsichtsbe‑
hörden nach § 18 BDSG zu koordinieren. Hierfür wird im
IMI-System eine „Interne Konsultation“ unter Einbin‑
dung der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
von der ZASt initiiert und der so ermittelte gemeinsame
Standpunkt an den EDSA wiederum über das IMI-Sys‑
tem übermittelt. Dies betraf im Berichtszeitraum auch
die vorgenannten DSFA-Listen im Juli. Wenn Aufsichts‑
behörden anderer EU-Mitgliedstaaten im Wege des
Amtshilfeverfahrens nach Art. 61 DSGVO Antworten der
deutschen Datenschutzbehörden begehrten, wurde die
Abstimmung der deutschen Rückmeldungen ebenfalls
auf diesem Wege koordiniert.
Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018
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