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Empfehlungen an den
Deutschen Bundestag
1. Ich empfehle dem Gesetzgeber die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes in Richtung
eines Transparenzgesetzes.
a) Dieses Transparenzgesetz sollte die Behörden
deutlich stärker und umfangreicher zu proaktiven
Veröffentlichungen verpflichten.
b) Mit einem Transparenzgesetz sollte die Bundesregierung auch zur Einrichtung und zum Betrieb
eines zentralen Portals des Bundes für die
gebündelte proaktive Informationsbereitstellung
verpflichtet werden. Hier sollten bisher nicht
veröffentlichte Informationen ebenso wie geeignete, auf Antrag hin einzelnen Interessenten
bereitgestellte Informationen für alle verfügbar
gemacht werden (sog. „access for one – access for
all“ - Prinzip).
c) Zudem sollte das Portal die Möglichkeit für eine
einfache elektronische Antragstellung und Bescheidung eröffnen. Dies sollte das Auffinden von
Informationen erleichtern und gleichzeitig den
Aufwand in den Verwaltungen reduzieren.
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Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
2. Ich empfehle dem Gesetzgeber, meine Funktion als
Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
auszubauen.
a) Dabei sollte mir die Möglichkeit für verbindliche
Anordnungen und weitere Sanktionen analog
zu meinen datenschutzrechtlichen Befugnissen
gegeben werden. Damit wären Antragstellerinnen
und Antragsteller nicht mehr nur auf den – oft
zeit- und kostenintensiven – Weg des gerichtlichen
Rechtsschutzes angewiesen.
b) Wie schon meine Vorgänger empfehle ich dem
Gesetzgeber die Erweiterung meiner Aufgaben
und Befugnisse insbesondere im Hinblick auf das
Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht.
Auf diese Weise könnte ich den zweifelsohne auch
hier bestehenden Bedarf für die Beratung und
Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller wie auch der Behörden decken.
3. Ich empfehle dem Gesetzgeber die kritische Prüfung
der Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes auf Redundanz und weiter bestehende Notwendigkeit.