seinen Antrag noch nicht präzisiert hatte, übermittelte
die Bundestagsverwaltung ihm einen Konkretisierungsvorschlag. Der Antrag beziehe sich auf amtliche Informationen zu den „Maßnahmen des jeweils zuständigen
Liegenschaftsreferats im Zusammenhang mit den in der
Presseberichterstattung im Jahr 2018 konkret aufgegriffenen Ereignissen“. Diese beträfen „das Jakob-Kaiser-Haus,
den Sitzungssaal des Wirtschaftsausschusses sowie den
Fraktionssaal der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“.
Sofern sich sein Auskunftsbegehren auf andere amtliche
Informationen beziehen sollte, wurde der Petent gebeten, den Antrag bis zum 18. Februar 2019 entsprechend
zu konkretisieren. Ansonsten gehe die Bundestagsverwaltung davon aus, dass der Antragsteller mit dem
Konkretisierungsvorschlag einverstanden sei.
Der Antragsteller übermittelte keine vom Vorschlag
abweichende Konkretisierung seines Antrages. Nach
mehreren Sachstandsanfragen meiner Mitarbeiterin bei
der Bundestagsverwaltung teilte diese dem Petenten mit

26

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Schreiben vom 4. Dezember 2019 mit, dass die Zusammenstellung und Prüfung der vorliegenden Unterlagen
einen erheblichen Zeitaufwand erfordere und eine
genaue Prognose zur Gebührenhöhe nicht abgegeben
werden könne. Die Bundestagsverwaltung ging angesichts des Umfanges der zu prüfenden Unterlagen von
Gebühren „zwischen der Mindestgebühr von EUR 30
und einem Betrag im unteren dreistelligen Bereich“ aus.
Nachdem der Petent auch auf dieses Schreiben nicht
reagiert hatte, stellte die Bundestagsverwaltung das
Verfahren schließlich ein.
Der unbefriedigende Ablauf des Verfahrens verdeutlicht
die Notwendigkeit, dass, insbesondere bei hoch komplexen Vorgängen, Antragsstellende gemeinsam mit der
angefragten Behörde eine Präzisierung der Fragestellung
anstreben sollten. Das hätte überflüssige Recherchen vermieden, in jedem Fall aber das Verfahren beschleunigt.

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