Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17

Durchführung
der Evaluation

Gesetz1

Evaluation vorgeschrieben

Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei
und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
vom 22. Dezember 2011
(Nr. 50)

Nach § 17 VWDG ist die Anwendung des
Nach Auskunft der BundesGesetzes drei Jahre nach seinem Inkrafttreten regierung vom 26. August
am 1. Juni 2013 zu evaluieren.
2016 dauert die Evaluation
noch an.
(BT-Drs. 18/9477, S. 16)

Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
vom 18. Dezember 2014
(Nr. 54)

Das Gesetz führt einen neuen § 9 Abs. 3 Antiterrordateigesetz ein, der das BKA beauftragt,
dem Deutschen Bundestag alle drei Jahre,
erstmalig zum 1. August 2017, über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei
zu berichten.

Gesetz zur Verlängerung der Befristung von
Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen
vom 3. Dezember 2015
(Nr. 58)

Nach Art. 5 des Gesetzes ist vor dem 10. Januar
2021 eine Evaluierung durchzuführen.

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht
und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
vom 10. Dezember 2015
(Nr. 59)

Nach Art. 7 ist das Gesetz ab dem 1. Juli 2017
innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten zu
evaluieren.

Folgen
der Evaluation

-7-

Select target paragraph3