Wissenschaftliche Dienste
1.
Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 037/17
Seite 4
Vorbemerkung
Die Ausarbeitung stellt die vom Bundesgesetzgeber seit 2001 zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus erlassenen Gesetze zusammen und geht insbesondere auf Vorschriften zur Evaluation
dieser Gesetze ein. Dabei werden sowohl die Evaluationsbestimmungen selbst als auch die Konsequenzen betrachtet, die aus den Ergebnissen einer Evaluation gezogen wurden. Die Ausarbeitung
aktualisiert die Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 044/15 vom 6. März 2015. Die Ausführungen unter
2.10. und 2.11. wurden neu hinzugefügt; im Übrigen blieb die Ausarbeitung von 2015 unverändert.
Dieser Ausarbeitung liegt eine tabellarische Übersicht aller Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung seit 2001 zugrunde. Sie wurde um die Zeilen 55 bis 73 ergänzt und ist als
Anlage 1
beigefügt.
Weiterhin ist der Ausarbeitung eine tabellarische Übersicht über die Gesetze mit Evaluationsbestimmungen als
Anlage 2
beigefügt, die ebenfalls aktualisiert wurde. Sie enthält stichwortartig die hier näher ausgeführten
Informationen zu den Evaluationsvorschriften der betreffenden Gesetze, die Auftraggeber und
Auftragnehmer einer Evaluation sowie Angaben zu Folgen der Evaluation. Dazu wurden die
Evaluationsberichterstattung der Bundesregierung und mehrere Antworten der Bundesregierung
auf Kleine Anfragen ausgewertet.1 Die Übersicht weist zudem die hier nicht näher betrachteten
Gesetze aus, die der Implementierung völkerrechtlicher Abkommen sowie supranationaler Rechtsetzungsakte der Europäischen Union dienen, und die jeweils eigene Evaluationsbestimmungen
enthalten.
2.
Gesetze mit Evaluationsvorschriften
2.1. Terrorismusbekämpfungsgesetz (Nr. 3)2
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (TBG)3 wurden zahlreiche Sicherheitsgesetze, darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz, das BND-Gesetz,
das Bundegrenzschutzgesetz und das Bundeskriminalamtgesetz, sowie darüber hinaus das Ausländergesetz und andere ausländerrechtliche Vorschriften angepasst. Grundlage hierfür war die
Feststellung der Notwendigkeit einer Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente angesichts
der Entwicklung des internationalen Terrorismus zu einer weltweiten Bedrohung.4
1
BT-Drs. 17/2366; BT-Drs. 18/4057; BT-Drs. 18/9477, S. 16.
2
Die hier verwendete Nummerierung der Gesetze verweist auf die tabellarische Übersicht in Anlage 1.
3
Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9.1.2002, BGBl. I 2002, S. 361, Berichtigung in BGBl. I 2002, S. 3142.
4
BT-Drs. 14/7727, S. 1.