Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17

Nr.

In Kraft
seit:

Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt

Fundstelle

Evaluierung
abgeschlossen?

 Zusammenfassung der Vorschriften für einen wirksamen
Schutz des Luftverkehrs gegen Flugzeugentführungen,
Sabotageakte und sonstige gefährliche Eingriffe in einem
eigenen Gesetz (Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)) als Art. 1
der Vorlage: Aufgaben und Befugnisse der Luftsicherheitsbehörde, Sicherheitsmaßnahmen, Unterstützung
und Amtshilfe durch die Streitkräfte in den Fällen, in
denen die Polizeibehörden der Länder nicht über die
personelle und technische Ausstattung zum Handeln
verfügen, Regelungen über Zuständigkeit und Verfahren,
Anpassung an die Vorschriften der EU- Luftsicherheitsverordnung; Änderungen im Luftverkehrsgesetz,
Bundesgrenzschutzgesetz, Gesetz über das Ausländerzentralregister sowie der AZRG-Durchführungsverordnung, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
Bund, Ländern und Kommunen entstehen durch das
Gesetz keine Kosten.
 Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Klarstellungen
und Ergänzungen unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrates; Folgeänderungen im Bundeszentralregistergesetz und der Luftverkehrszulassungsverordnung.
Gesetz vom 10. Juli 2006 zum Vertrag vom 27. Mai
2005 über die Vertiefung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des
Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität
und der illegalen Migration (Prümer Vertrag)
Wesentlicher Regelungsinhalt:24
 Ratifikation des am 27. Mai 2005 in Prüm/Eifel unter- BGBl. II
17. 18.7.200623 zeichneten Vertrags, der Anlagen 1 und 2 sowie der
2006,
Gemeinsamen Erklärung der Vertragsparteien: Bestim- Seite 626
mungen zum Informationsaustausch, Maßnahmen
zur Verhinderung terroristischer Straftaten und zur
Bekämpfung der illegalen Migration, Regelungen zur
grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit
und in Bezug auf die in diesem Bereich entsandten
Beamten, übergreifende Bestimmungen zum Datenschutz.

23

Sowie gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 2 am 23.11.2006.

24

Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/1108. Online verfügbar
unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/91/9192.html.
-8-

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