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Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 037/17

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der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung aus einer übergeordneten rechtsstaatlichen Perspektive zum Gegenstand hatte.
Nach den vom Bundeskabinett gebilligten Eckpunkten war die Regierungskommission beauftragt,
die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland
kritisch zu untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen
Terrorismus im weiteren Sinne und für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur in
Deutschland zu ziehen. Dabei sollte sie den Schwerpunkt ihrer Untersuchung richten auf eine
kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie die Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten, sowie die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung
des Terrorismus und internationaler Gefährdung.
Die von der Kommission gefundenen Erkenntnisse sollen in Empfehlungen für die Gesetzgebung
und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland, sowohl bezogen auf den
Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse, münden. Die inhaltliche
Ausrichtung und organisatorische Aufstellung der beschlossenen Regierungskommission wurde
angesichts der Ereignisse und späteren Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) den neuen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurde berücksichtigt,
dass in weitem Umfang gesetzliche Regelungen, die ursprünglich mit Blick auf den internationalen
Terrorismus geschaffen worden sind, auch der Bekämpfung des Rechtsterrorismus dienen können.
Kern des Untersuchungsauftrages an die Regierungskommission war damit die Frage, wie die Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus in der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere seit dem 11. September 2001, aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und
rechtspolitisch zu bewerten sei und welche Schlussfolgerungen sich daraus für eine künftige
gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung (Kontrolle) der Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.57
Die Regierungskommission legte ihren Bericht am 28. August 2013 vor.58
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57

Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland, 2013, S. 2., online
verfügbar unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Bericht_RegKom_Sicherheitsgesetzgebung.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 4. März 2015).

58

Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland, Fn. 57.

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